2025
2024
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09.12.2024 - Ab sofort können Sie Vollmachten „Biztax“ und/oder „MwSt.“ mit verschiedenen Bevollmächtigten gleichzeitig aktivieren
Um Ihren Bedürfnissen in Bezug auf die Gesellschaftssteuer, die MwSt. oder Pillar 2 besser zu entsprechen, können Sie nun mehrere Vollmachten „Biztax“ und/oder „MwSt.“ mit verschiedenen Bevollmächtigten unterzeichnen.
Die Vollmachtarten „Biztax“ und „MwSt.“ sind also nicht mehr „einzige Vollmachten“. Sie können für diese beiden Arten von Vollmachten maximal drei verschiedene Personen gleichzeitig bevollmächtigen.
Wenn Sie versuchen, eine vierte Vollmacht derselben Art zu erstellen, müssen Sie zwingend eine aktive Vollmacht mit einem anderen Bevollmächtigten widerrufen.
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30.08.2024 - Pillar 2 - Start Vorauszahlungen 2024 für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen
Gruppen können ihre Vorauszahlungen 2024 ab dem 2. September 2024 ausführen, vorausgesetzt, die Gruppe verfügt über ihre Unternehmensnummer, die sie nach der obligatorischen Anmeldung erhalten hat. Die Vorauszahlung muss spätestens am 20. Dezember 2024 ausgeführt werden.
Wie leiste ich eine Vorauszahlung?
Über MyMinFin, Modul VZ Pillar 2 oder per Überweisung
Weitere Infos?
Weitere Informationen zu Vorauszahlungen und wie Sie diese ausführen müssen sowie die Kontaktdaten für Hilfe bei Fragen und Problemen finden Sie auf der Website Pillar 2 und den E-Services Pillar 2.
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05.07.2024 - FAQ zum Anmeldeformular veröffentlicht
Wir haben auf der neuen 'FAQ'-Seite eine
FAQ (PDF, 324.93 KB) zum Anmeldeformular veröffentlicht.
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05.07.2024 - Administrative Toleranz für die Frist für die Anmeldung zur Eintragung in die ZDU
Der FÖD Finanzen sieht eine administrative Toleranz für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen vor, die 2024 keine Vorauszahlungen für die nationale Ergänzungssteuer oder für die Ergänzungssteuer im Rahmen der PES leisten werden. Diese Gruppen können ihre Anmeldung zur Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) bis zum 16. September 2024 (einschließlich) einreichen.
Diese administrative Toleranz gilt nicht für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen, die 2024 Vorauszahlungen leisten möchten.
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04.06.2024 - Pillar 2 - Eröffnung des Systems zur verpflichtenden Anmeldung für multinationale Unternehmensgruppen und große Gruppen
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30.05.2024 - Pillar 2 - Baldige Eröffnung des Systems zur verpflichtenden Anmeldung für multinationale Unternehmensgruppen und große Gruppen