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Sich für die Eintragung in die ZDU anmelden

Multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen, die der Mindeststeuer für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen unterliegen, die mit dem Gesetz vom 19. Dezember 2023 eingeführt wurde, registrieren sich bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) oder sind dort bereits registriert.

Um sich bei der ZDU registrieren zu können, muss die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe beim FÖD Finanzen angemeldet werden.
 

Wie ist die Anmeldung einzureichen?

Die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe muss beim FÖD Finanzen über ein Anmeldeformular auf MyMinfin (Meine beruflichen Anwendungen > Säule 2) angemeldet werden.

Das Anmeldeformular muss digital durch Versenden einer gültigen XML-Datei eingereicht werden. Dazu muss die XML-Datei nach dem vom FÖD Finanzen festgelegten XSD-Schema erstellt werden. Es wird Ihnen ein Tool zur Verfügung gestellt, mit dem Sie eine solche XML-Datei erstellen können.

Die Anmeldung muss erfolgen:

  • wenn eine einzige oberste Muttergesellschaft in Belgien ansässig ist: durch diese einzige oberste Muttergesellschaft,
  • wenn mehrere oberste Muttergesellschaften in Belgien ansässig sind: durch die oberste Muttergesellschaft, die als Bevollmächtigte benannt wurde,
  • wenn keine oberste Muttergesellschaft und nur eine Geschäftseinheit in Belgien ansässig ist: durch diese einzige Geschäftseinheit,
  • wenn keine oberste Muttergesellschaft und mehrere Geschäftseinheiten in Belgien ansässig sind: durch die Geschäftseinheit, die als Bevollmächtigte benannt wurde.

Die Vollmacht muss mittels eines Formulars erteilt werden. Diese Formular ist digital unterzeichnet und wird zusammen mit dem Anmeldeformular eingereicht.
 

Innerhalb welcher Frist muss die Anmeldung erfolgen?

Die Anmeldung einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer großen inländischen Gruppe muss spätestens 30 Tage nach Beginn des Geschäftsjahres erfolgen, für das die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 fällt.

Achtung: Grundsätzlich muss die Anmeldung spätestens 30 Tage nach Beginn des ersten Geschäftsjahres der Gruppe für die Anwendung der Mindeststeuer erfolgen. Um jedoch denjenigen, die ihr erstes Geschäftsjahr bereits begonnen haben oder bald beginnen werden, genügend Zeit zu geben, um die geforderten Informationen zu sammeln, wird die Frist für die Anmeldung in jedem Fall bis 45 Tage nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses vom 15. Mai im Belgischen Staatsblatt gewährt.
 

Wie erhält man die Unternehmensnummer der Gruppe?

Wenn das Anmeldeformular alle erforderlichen Informationen enthält, wird der FÖD Finanzen die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe bei der ZDU registrieren. Anschließend wir die Unternehmensnummer der Gruppe per E-Mail an die Einheit gesendet, die die Gruppe angemeldet hat.
 

Validierungen in Bezug auf die Anmeldung

  • Validierungen in MyMinfin
    Eine erste Validierung des Antrags findet im Modul MyMinfin der Säule 2 statt.
    Alle Pflichtfelder müssen im Antragsformular für die ZDU-Nummer ausgefüllt werden, andernfalls kann der Antrag nicht eingereicht werden.
    MyMinfin wird die eingereichte XML-Datei in Bezug auf das XSD-Schema außerdem sofort überprüfen. Wenn die eingereichte XML-Datei nicht dem XSD-Schema entspricht, wird der Antrag nicht bearbeitet. In diesem Fall sendet MyMinfin eine Fehlermeldung, die angibt, wo das Problem in der XML-Datei liegt.
  • Interne Validierung
    Wenn der Antrag über das MyMinfin-Portal übermittelt wurde, wird er auch intern validiert.
    Wenn der Antrag zulässig ist, wird eine E-Mail mit einer PDF-Datei an die Kontaktperson / den Antragsteller gesendet. Darin wird die neue ZDU-Nummer mitgeteilt.
    Wenn der Antrag nicht zulässig ist, wird ebenfalls eine E-Mail mit einer PDF-Datei an die Kontaktperson / den Antragsteller gesendet, in der die Gründe für die Ablehnung angegeben sind.
     

Was ist zu tun, wenn der FÖD Finanzen die Anmeldung ablehnt?

Wenn Sie eine E-Mail erhalten, in der steht, dass die Anmeldung abgelehnt wurde, sind Sie verpflichtet, eine korrekte Anmeldung vorzunehmen, indem Sie ein gültiges Anmeldeformular einreichen. Wenn die Anmeldung durch eine Einheit erfolgt, die die Anmeldung als Bevollmächtigte vornimmt, muss das Anmeldeformular erneut zusammen mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachtsformular eingereicht werden, falls die Anmeldung durch die Einheit erfolgt, die als Vertreterin handelt.
 

Vorschriften und sonstige Dokumentation

Bitte sehen Sie sich die Vorschriften und sonstige Dokumentation an.
 

Fragen und Probleme?

Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie uns kontaktieren.