Neuigkeiten
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21.10.2025 - Nehmen Sie an einer europäischen Umfrage zur Kommunikation und Unterstützung teil
Mehrere europäische Mitgliedstaaten arbeiten derzeit gemeinsam an der Stärkung der Kapazitäten zur Umsetzung von Pillar 2. Zur Erinnerung: Pillar 2 ist die Mindeststeuer für multinationale Unternehmen (MNU) und große inländische Gruppen. Diese Zusammenarbeit ist Teil eines TSI-Projekts (Technical Support Instrument), das von der Europäischen Kommission unterstützt wird.
Im Rahmen dieses Projekts wird eine Umfrage durchgeführt, um die Bedürfnisse der von Pillar 2 betroffenen Gruppen in Sachen Kommunikation und Unterstützung besser zu verstehen. Sind Sie ein Unternehmen oder ein Sachverständiger, das/der von Pillar 2 betroffen ist? Bitte zögern Sie nicht, an der Umfrage teilzunehmen. Dadurch können wir unsere Informationen und Beratungen besser an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie haben bis zum 30. November 2025 Zeit, um sie auszufüllen.
Die Umfrage ist nur auf Englisch verfügbar, da es sich um eine europaweite Umfrage handelt.
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01.07.2025 - Multinationale Unternehmen und große inländische Gruppen: Entwurf einer XSD für die Erklärung zur nationalen Ergänzungssteuer (Säule 2)
Der am 14. April 2025 angekündigte XSD-Entwurf ist verfügbar. Er wird zu rein informativen Zwecken bereitgestellt:
Diese XSD befindet sich noch in der Entwurfsphase und kann nicht als endgültig betrachtet werden. Die endgültige Version wird ebenfalls in dieser Rubrik veröffentlicht.
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14.04.2025 - Multinationale Unternehmen und große inländische Gruppen: Anpassung des Entwurfs der Erklärung zur nationalen Ergänzungssteuer (Säule 2)
Die in Betracht kommenden multinationalen Unternehmensgruppen und großen inländischen Gruppen sind im Jahr 2025 zum ersten Mal verpflichtet, jährlich eine Erklärung zur nationalen Ergänzungssteuer einzureichen.
Sie können den
Entwurf (PDF, 667.19 KB) dieser Erklärung (auf Niederländisch und auf Französisch) bereits einsehen. Er dient jedoch nur zu Informationszwecken. Die Erklärung befindet sich noch in der Entwurfsphase und kann erst nach der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt als endgültig betrachtet werden.Wir veröffentlichen so bald wie möglich ein XSD der Erklärung.
Zudem werden wir bald eine Erläuterung mit Informationen darüber veröffentlichen, wie Sie die Erklärung ausfüllen müssen.
Archiv
Kontext
Im Oktober 2021 erzielten fast 140 Länder des inklusiven Rahmens (Inclusive Framework oder IF) der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) eine historische Einigung über einen detaillierten Plan zur Reform der internationalen Besteuerung, der auf zwei Säulen beruht:
- Säule Eins sieht eine unterschiedliche Verteilung der steuerpflichtigen Gewinne und der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Ländern für die größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen vor.
- Säule Zwei enthält Vereinbarungen über einen globalen Mindeststeuersatz und stellt so sicher, dass große multinationale Unternehmen immer mindestens 15 % effektive Steuern auf ihre Gewinne zahlen.
Anschließend, im Dezember 2021, hat der inklusive Rahmen der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung das Dokument der Global Anti-Base Erosion Model Rules („GloBE“-Regeln) (Säule 2) gebilligt, zu dessen Einhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben. Diese Mustervorschriften zur weltweiten Bekämpfung von Gewinnverkürzung sollen sicherstellen, dass multinationale Unternehmen (MNU) mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro einem effektiven Steuersatz von mindestens 15 % auf ihre Gewinne auf der Ebene des Steuerhoheitsgebiets unterliegen.
Um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Säule Zwei innerhalb der EU in gleicher Weise in innerstaatliches Recht umgesetzt werden (Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen) und um Konflikte mit dem EU-Recht zu vermeiden, erließ die EU die Richtlinie (EU) 2022/2523 vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union. Mit dieser Richtlinie wurde der Anwendungsbereich der Säule Zwei auf große inländische Gruppen ausgeweitet.
Die Richtlinie wurde mit dem Gesetz vom 19. Dezember 2023 zur Einführung einer Mindeststeuer für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen (B.S. vom 28.12.2023) in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt. Mit diesem Gesetz wurde in Belgien eine Mindeststeuer eingeführt.
Mit dem Gesetz vom 19. Dezember 2023 unterliegen multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro in mindestens zwei der vier Geschäftsjahre, die dem geprüften Geschäftsjahr vorausgehen, der Mindeststeuer von 15 %. Die Mindeststeuer von 15 % wird durch drei verschiedene Besteuerungsmaßnahmen erreicht: die anerkannte nationale Ergänzungssteuer (Ergänzungssteuer QDMTT), die Ergänzungssteuer aufgrund der anerkannten Primärergänzungssteuerregelung (Ergänzungssteuer im Rahmen der PES) und die Ergänzungssteuer aufgrund der anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung (Ergänzungssteuer im Rahmen der SES).