Pfandregister - Wie schließt man eine Nutzervereinbarung ab?

Die Nutzervereinbarung ist eine Vereinbarung, die die Absprachen zwischen dem Bewahrer (GVVD) und dem registrierten Nutzer des Pfandregisters für dessen Nutzung regelt.

Was sind die Vorteile?

  • Rollenverwaltung
  • Vorschüsse

Haben Sie noch Fragen zur Nutzervereinbarung, nachdem Sie diese Vorgehensweise durchgegangen sind? Verwenden Sie bitte das Kontaktformular, um uns zu erreichen.

  • Schritt 1: Füllen Sie die Nutzervereinbarung aus

    Auf elektronischem Weg

    1. Laden Sie die Vereinbarung herunter.
    2. Füllen Sie die Vereinbarung aus (1 digitales Original).
      • Füllen Sie die Pflichtfelder aus.
      • Geben Sie den Initiator an.
      • Unterzeichnen Sie die Vereinbarung digital mit eID oder itsme.
    3. Senden Sie die Vereinbarung zusammen mit den Belegen über die Unterzeichnungsberechtigung (Personalausweis + Satzung) per E-Mail an pangafin@minfin.fed.be.

    Sie erhalten eine Empfangsbestätigung an die E-Mail-Adresse, die Sie in der Vereinbarung angegeben haben.

    Per Post

    1. Laden Sie die Vereinbarung herunter.
    2. Füllen Sie die Vereinbarung aus (2 Ausfertigungen).
      • Füllen Sie die Pflichtfelder aus.
      • Geben Sie den Initiator an.
      • Unterzeichnen Sie beide Ausfertigungen und geben Sie den Vor- und Nachnamen des Unterzeichners an.
    3. Senden Sie die 2 Ausfertigungen der Vereinbarung zusammen mit den Belegen über die Unterzeichnungsberechtigung (Personalausweis + Satzung) an den FÖD Finanzen:
      FÖD Finanzen - GVVD - Dienst Juristische Expertise und Steuerwesen
      Verwalter Rechtssicherheit
      Boulevard du Roi Albert II 33 boite 409
      1030 Schaerbeek

    Sie erhalten eine Empfangsbestätigung an die E-Mail-Adresse, die Sie in der Vereinbarung angegeben haben.

  • Schritt 2: Die Verwaltung prüft den Antrag

    1. Die Verwaltung überprüft, ob der Antrag in Ordnung ist.
      • Wurde die Vereinbarung vollständig ausgefüllt?
      • Wurden alle erforderlichen Schriftstücke beigefügt?
      • Sind die Belege in Ordnung?
    2. Wenn der Antrag in Ordnung ist, beantragt die Verwaltung intern eine Kundennummer (Buchhaltung).
    3. Der Verwalter Rechtssicherheit datiert die Vereinbarung und zeichnet sie gegen.

    Sie erhalten eine unterzeichnete Ausfertigung der Vereinbarung:

    • bei elektronischen Anträgen: als PDF-Datei per E-Mail,
    • bei Anträgen per Post: eine Originalausfertigung per Einschreiben.
  • Schritt 3: Erstellung eines Unternehmensprofils

    Nur der gesetzliche Vertreter kann ein Unternehmensprofil aktivieren, wenn es nicht bereits im Pfandregister vorhanden ist.

    Auf der Seite "Profile" werden die Unternehmen angezeigt, die Sie als gesetzlicher Vertreter aktivieren können.

  • Schritt 4: Beantragen Sie für Ihre Organisation ein Profil im Pfandregister

    Handbuch Kapitel 4

    Ansicht der Rubrik „Mes organisations“ mit einem Pfeil auf die Schaltfläche „Nouvelle organisation“

    Rollen die diese Aktion durchführen können: gesetzlicher Vertreter, admin, buchführung

    Die Verwaltung prüft den Antrag und validiert ihn anschließend.

    Sie erhalten eine Bestätigungsmeldung (per E-Mail).

  • Schritt 5: Beantragen Sie einen Vorschuss

    Handbuch Kapitel 6

    Screenshot der Rubrik „Mes paiements“ mit einem Pfeil auf die Schaltfläche „Provisionner“

    1. Beantragen Sie in der Anwendung einen Vorschuss (Rubrik „Mes paiements“).
      • Achtung: Sie müssen über die entsprechenden Rechte verfügen.
      • Der Mindestbetrag beträgt 1.000 Euro.
      • Die „Zahlungsaufforderung“ (PDF) für den Antrag auf Vorschuss ist am folgenden Werktag verfügbar.
    2. Überweisen Sie den Betrag des beantragten Vorschusses (Achtung: Verwenden Sie den korrekten Betrag und die strukturierte Mitteilung).
    3. Die Verwaltung bestätigt den Vorschuss. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vorschuss verfügbar.
  • Nutzervereinbarung kündigen

    Bitte benachrichtigen Sie die Verwaltung Rechtssicherheit per Einschreiben drei Monate im Voraus (entsprechend Artikel 1.10 der Nutzervereinbarung).

    Nach der Kündigung wird der mögliche Restbetrag des Vorschusses zurückgezahlt.