Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Pfandregister

Das Pfandregister ist eine Anwendung, die es Ihnen ermöglicht, ein Pfandrecht oder einen Eigentumsvorbehalt zu registrieren, zu ändern, zu erneuern, abzutreten, zu streichen oder einzusehen. Sie können auch eine Rangabtretung eines registrierten Pfandrechts vornehmen.

Das Pfandregister wird von der Generalverwaltung Vermögensdokumentation des FÖD Finanzen bewahrt.

Jede Person, die über einen belgischen elektronischen Personalausweis oder die Anwendung itsme verfügt, kann das Pfandregister nutzen.

Wenn Sie das Pfandregister häufig nutzen müssen, besteht die Möglichkeit, registrierter Benutzer zu werden, der über folgende zusätzliche Möglichkeiten verfügt:

  • Zahlungen über ein Vorschusskonto,
  • Rollenverwaltung: Die Angestellten einer Organisation können sich im Namen der Organisation anmelden, anstatt sich in ihrem eigenen Namen anzumelden (allerdings mit ihrem eigenen Personalausweis).

Um registrierter Nutzer zu werden, müssen Sie mit dem FÖD Finanzen eine Nutzervereinbarung abschließen.

In der Zwischenzeit haben Sie als normaler Nutzer Zugriff auf die Anwendung und können in dieser Eigenschaft alle erforderlichen Schritte im Pfandregister vornehmen.

Sie können hier die Schritte um eine Nutzervereinbarung zu treffen einsehen.

Zum Pfandregister

Das Rollenverwaltungssystem ändert sich ab dem 12.09.2023

Wenn Sie Teil einer Organisation sind, müssen Ihre Zugriffsrechte vom Hauptzugangsverwalter Ihres Unternehmens oder dem/den von ihm bestimmte(n) Verwalter(n) in Meine eGov-Rollenverwaltung neu eingegeben werden.

Informieren Sie Ihren Vorgesetzten oder die für die Rollenverwaltung verantwortliche Person bereits jetzt über diese Änderung. Nähere Informationen werden Sie in Kürze auf unserer Website finden.