Am Nationalfeiertag geschlossen
Unser Contact Center und unsere Dienste sind am Montag, dem 20. Juli 2026, und am Dienstag, dem 21. Juli 2026, geschlossen.
Ausnahme: Einige Zollbehörden gewährleisten einen Bereitschaftsdienst.
Ab Mittwoch, dem 22. Juli 2026, um 9 Uhr, werden all unsere Dienste wieder per Telefon erreichbar oder nach Vereinbarung zugänglich sein.
Sie können jederzeit auf Ihre persönliche Akte zugreifen und Ihre Verwaltungsangelegenheiten über unseren Online-Schalter/MyMinfin erledigen.

Was ist Intervat?

Was ist Intervat?

  • An wen richtet sich Intervat?

    Intervat richtet sich an mehrwertsteuerpflichtige natürliche und juristische Personen.

  • Wozu dient Intervat?

    Über die Anwendung Intervat können Sie folgende Dokumente manuell oder mithilfe einer XML-Datei einreichen:

    • periodische MwSt.-Erklärungen,
    • Kundenlisten,
    • innergemeinschaftliche Listen,
    • Anträge auf Erstattung VAT Refund,
    • Listen der innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge,
    • Mehrwertsteuersondererklärungen,
    • Registrierung und Erklärungen über den OSS
    • Erklärungen des Konkursverwalters.
  • Kann ich meine Erklärung weiterhin in Papierform einreichen?

    Im Prinzip sind Sie dazu verpflichtet, Ihre periodische MwSt.-Erklärung elektronisch über die Anwendung Intervat einzureichen.

    Wenn Sie aus einem der folgenden Gründe dazu nicht in der Lage sind:

    • Sie verfügen nicht über die erforderlichen Informatikmittel,
    • Sie haben einen ausländischen Bevollmächtigten mit der Einreichung der Erklärungen beauftragt,
    • es treten technische Probleme auf,
    • usw.

    dann können Sie eine Erklärung auf Papier einreichen, sofern Sie bei Ihrem Besteuerungsamt eine schriftliche, unterzeichnete und begründete Bescheinigung einreichen. Zudem müssen Sie Blankoformulare bei Ihrem Besteuerungsamt beantragen und diese an das Scanningcenter senden.