Archiv - Intervat

2025

  • 17.06.2025 - [Gelöst] SME-Regelung: Registrierungsmodul nicht verfügbar

  • 19.02.2025 - Erstattungsantrag für MwSt.-Erklärungen des Monats Januar 2025

    Bei allen periodischen Erklärungen, die vor dem 1. Oktober 2025 eingereicht werden, können die Steuerpflichtigen jederzeit die Erstattung des gesamten Beitrags des verfügbaren Guthabens erhalten, indem sie das Kästchen „Erstattungsantrag“ in ihrer Erklärung ankreuzen.

    Bei der monatlichen Erklärung für Januar 2025 (die Frist für die Einreichung ist der 20. Februar) war es mit Intervat bis zum 18. Februar um 13 Uhr nicht möglich, dieses Kästchen anzukreuzen, wenn die Erklärung eine Schuld oder ein Guthaben unter 50 Euro auswies. Intervat wurde inzwischen angepasst, um dieses Problem zu lösen.

    Konnten Sie für Januar 2025 keine Erstattung in Intervat beantragen?

    Sie können:

    • vorzugsweise Ihre Erklärung noch bis zum 20. Februar ändern oder
    • außerhalb der Erklärung eine Erstattung beantragen.
       
  • 04.02.2025 - Ankündigung IT-Wartung am 06 Februar 2025 von 13:00 bis 14:00 Uhr

    Intervat wird am Donnerstag, dem 6. Februar, zwischen 13:00 und 14:00 Uhr nicht erreichbar.
     
  • 21.01.2025 - Ankündigung IT-Wartung 31 Januar 2025 bis 02 Februar 2025

    Intervat wird, wie alle anderen Anwendungen, zwischen Freitag, dem 31. Januar, 16 Uhr, und Sonntag, dem 2. Februar, 12 Uhr, nicht zugänglich sein.

    Es ist möglich, dass es bis Sonntagabend (22 Uhr) zu Unannehmlichkeiten und Unterbrechungen kommt.

2024

  • 09.12.2024 - Ab sofort können Sie Vollmachten „Biztax“ und/oder „MwSt.“ mit verschiedenen Bevollmächtigten gleichzeitig aktivieren

    Um Ihren Bedürfnissen in Bezug auf die Gesellschaftssteuer, die MwSt. oder Pillar 2 besser zu entsprechen, können Sie nun mehrere Vollmachten „Biztax“ und/oder „MwSt.“ mit verschiedenen Bevollmächtigten unterzeichnen.

    Die Vollmachtarten „Biztax“ und „MwSt.“ sind also nicht mehr „einzige Vollmachten“. Sie können für diese beiden Arten von Vollmachten maximal drei verschiedene Personen gleichzeitig bevollmächtigen.

    Wenn Sie versuchen, eine vierte Vollmacht derselben Art zu erstellen, müssen Sie zwingend eine aktive Vollmacht mit einem anderen Bevollmächtigten widerrufen.

  • 25.11.2024 - Innergemeinschaftliche Liste: nicht mehr möglich, Kunden mit einem Endbetrag von 0 einzutragen

    Haben Sie einem Kunden Güter und/oder Dienstleistungen geliefert und im selben Zeitraum eine Gutschrift auf seinem Namen über denselben Betrag ausgestellt? Sie können ihn nicht in der innergemeinschaftlichen Liste eintragen, wenn der Endbetrag 0 Euro beträgt.

    Wenn Ihre innergemeinschaftliche Liste eine Zeile mit einem Betrag von 0 enthält, wird zum Zeitpunkt der Validierung in Intervat ein Sperrfehler angezeigt. Sie müssen also Ihre Eingabe (Erklärung per Bildschirm oder per Datei) berichtigen, um die Liste hinterlegen zu können.

    Weitere Informationen zur Erstellung der MwSt.-Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze

  • 02.08.2024 - Misch-Steuerpflichtige und Teil-Steuerpflichtige – vorgesehene Änderungen für den Abschnitt Pro-rata-Satz

    Endgültiger und vorläufiger allgemeiner Pro-rata-Satz

    Der endgültige allgemeine Pro-rata-Satz des Vorjahres dient als vorläufiger allgemeiner Pro-rata-Satz für das laufende Jahr. Intervat enthält nur ein Feld, um den allgemeinen Pro-rata-Satz anzugeben.

    Ab dem 26. August 2024 können Sie einen allgemeinen Pro-rata-Satz von 0 oder 100 angeben. Bis zu diesem Datum gilt Folgendes:

    Wenn Pro-rata-Satz = 0, geben Sie 1 an.Wenn Pro-rata-Satz = 100, geben Sie 99 an.allgemeiner Pro-rata-Satz und besondere Pro-rata-Sätze: immer auf die nächsthöhere Einheit aufrunden3 Felder zur tatsächlichen Zuordnung:Prozentsatz mit einer Dezimalstelle von 0,5 oder mehr: auf die nächsthöhere Einheit aufrundenProzentsatz mit einer Dezimalstelle niedriger als 0,5: auf die nächstniedrigere Einheit abrundendie Gesamtsumme der auf der Grundlage von besonderen Pro-rata-Sätzen abgezogenen MwSt.die Gesamtsumme der MwSt., die auf Umsätze entfällt, die gleichzeitig Betriebsbereichen zugeordnet sind, deren Umsätze zum vollständigen Vorsteuerabzug berechtigen, und Betriebsbereichen, deren Umsätze nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.
     
  • 16.07.2024 - OSS - Neuer MwSt.-Satz von 25,5 % für Finnland

     Der Standard-MwSt.-Satz in Finnland wird am 1. September 2024 von 24 % auf 25,5 % erhöht.

     Welche Auswirkungen hat dies auf die OSS-Erklärungen?

    • Für die EU- und Nicht-EU-Regelungen: Die Erklärungen für das dritte Quartal 2024 können Transaktionen mit zwei verschiedenen Sätzen enthalten – einen Satz von 24 % für die vor September 2024 bewirkten Umsätze und einen Satz von 25,5 % für die ab dem 1. September 2024 bewirkten Umsätze.

    • Für die Einfuhrregelung: Der Satz von 25,5 % muss ab der Erklärung in Bezug auf die im September 2024 bewirkten Umsätze angewandt werden.

  • 12.03.2024 - Intervat hat eine andere URL und einen anderen Anmeldebildschirm

    Nun erreichen Sie Intervat über folgenden Link: https://intervat.minfin.fgov.be (ggf. in Ihren Favoriten anpassen).

    Sobald Sie bei Intervat angemeldet sind, gelangen Sie zu einem neuen Anmeldebildschirm, der direkt Ihre möglichen Profile anzeigt, um:

    icône citoyen entweder in Ihrem eigenen Namen zu handelnicône entreprise oder im Namen eines Unternehmens zu handeln: Ihr Unternehmen und diejenigen, deren Bevollmächtigter Sie sind.

    Sie können nur in Ihrem eigenen Namen handeln (ohne Mehrwertsteuernummer)?

    Wenn Sie nur ein Profil haben, werden Sie automatisch zu Intervat weitergeleitet und gelangen nicht zu diesem Anmeldebildschirm.

    Sie müssen Erklärungen für verschiedene Unternehmen einreichen?

    Dann müssen Sie sich nicht mehr abmelden.

    Anhand des neuen Icons icône de déconnexion, das sich neben der ZDU-Nummer des Unternehmens befindet, in dessen Namen Sie handeln, können Sie:

    • entweder das Profil wechseln und weiterhin in Intervat arbeiten. Klicken Sie auf „Kontextwechsel“, um zum Anmeldebildschirm zurückzugelangen und ein anderes Unternehmen zu wählen.
    • oder sich ganz abmelden (und die entsprechenden Cookies löschen), indem Sie auf „Logout“ klicken.

  • 18.03.2024 - Wartung der elektronischen Dienste am 21. März von 20.00 bis 21.00 Uhr.

    Am Donnerstag, den 21. März 2024 zwischen 20.00 Uhr und spätestens 21.00 Uhr finden wichtige Wartungsarbeiten am FAS statt, die zu Störungen beim Einloggen in alle Online-Dienste der Regierung führen können. Sollten Sie ein Problem haben, versuchen Sie bitte, sich erneut einzuloggen (nach 21 Uhr).

    Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

2023

  • 16.10.2023 - MwSt.-Erklärung: Fristverlängerung

    Das äußerste Datum für die Einreichung der MwSt.-Erklärungen war auf den 20. Oktober 2023 festgelegt.

    In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände der letzten Tage (Hackerangriff auf die föderalen Dienste) hat der Minister der Finanzen, Vincent Van Peteghem, beschlossen die Frist für die Einreichung der MwSt.-Erklärungen bis zum 23. Oktober 2023 zu verlängern:

    • monatliche Erklärung in Bezug auf September 2023
    • vierteljährliche Erklärung in Bezug auf das 3. Quartal 2023
    • monatliche innergemeinschaftliche Liste in Bezug auf September 2023
    • vierteljährliche innergemeinschaftliche Liste in Bezug auf das 3. Quartal 2023

    Achtung: Es gibt keine Fristverlängerung für die Zahlung der geschuldeten MwSt. Die Zahlung muss spätestens am 20. Oktober 2023 abgeschlossen sein.

  • 02.10.2023 - Die kommerziellen Zertifikate „Isabel“ und „Globalsign“ werden ab dem 31. Januar 2024 keinen Zugang mehr zu den E-Services des FÖD Finanzen gewähren

    Ab diesem Datum können Sie sich also nicht mehr mit diesen Zertifikaten bei Intervat anmelden.
    Mehr Informationen

2022

  • 14.07.2022 - One-Stop-Shop (OSS) – EU E-Commerce: Erinnerungsschreiben fälschlicherweise versandt

    Aufgrund eines technischen Zwischenfalls haben die im OSS-System registrierten Steuerpflichtigen fälschlicherweise ein Erinnerungsschreiben für die Einreichung der Erklärung für das zweite Quartal 2022 erhalten.

    Die gesetzliche Frist für die Einreichung dieser Erklärung ist tatsächlich der 31. Juli 2022.

    Auch wenn Sie dieses Erinnerungsschreiben erhalten haben, haben Sie also bis zum 31. Juli 2022 Zeit, um Ihre OSS-Verpflichtungen in Bezug auf diesen Zeitraum zu erfüllen.

    Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
     
  • 28.06.2022 - Ende des Versands von Zahlungsformularen auf Papier

    Ab dem 30. Juni 2022 können Sie für Ihre MwSt.-Zahlungen keine vorgedruckten Formulare mehr anfordern.

    Das Ankreuzfeld „Bestellung von Zahlungsformularen“ wird es daher in Intervat nicht mehr geben.

    Möchten Sie Ihre Zahlungen weiterhin per Banküberweisung tätigen? Die Kontonummer und die Mitteilung sind künftig auf der Empfangsbestätigung des Versands Ihrer Erklärung angegeben.