2025
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04.02.2025 - Ankündigung IT-Wartung am 06 Februar 2025 von 13:00 bis 14:00 Uhr
Intervat wird am Donnerstag, dem 6. Februar, zwischen 13:00 und 14:00 Uhr nicht erreichbar.
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21.01.2025 - Ankündigung IT-Wartung 31 Januar 2025 bis 02 Februar 2025
Intervat wird, wie alle anderen Anwendungen, zwischen Freitag, dem 31. Januar, 16 Uhr, und Sonntag, dem 2. Februar, 12 Uhr, nicht zugänglich sein.
Es ist möglich, dass es bis Sonntagabend (22 Uhr) zu Unannehmlichkeiten und Unterbrechungen kommt.
2024
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18.03.2024 - Wartung der elektronischen Dienste am 21. März von 20.00 bis 21.00 Uhr.
Am Donnerstag, den 21. März 2024 zwischen 20.00 Uhr und spätestens 21.00 Uhr finden wichtige Wartungsarbeiten am FAS statt, die zu Störungen beim Einloggen in alle Online-Dienste der Regierung führen können. Sollten Sie ein Problem haben, versuchen Sie bitte, sich erneut einzuloggen (nach 21 Uhr).
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
2023
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16.10.2023 - MwSt.-Erklärung: Fristverlängerung
Das äußerste Datum für die Einreichung der MwSt.-Erklärungen war auf den 20. Oktober 2023 festgelegt.
In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände der letzten Tage (Hackerangriff auf die föderalen Dienste) hat der Minister der Finanzen, Vincent Van Peteghem, beschlossen die Frist für die Einreichung der MwSt.-Erklärungen bis zum 23. Oktober 2023 zu verlängern:- monatliche Erklärung in Bezug auf September 2023
- vierteljährliche Erklärung in Bezug auf das 3. Quartal 2023
- monatliche innergemeinschaftliche Liste in Bezug auf September 2023
- vierteljährliche innergemeinschaftliche Liste in Bezug auf das 3. Quartal 2023
Achtung: Es gibt keine Fristverlängerung für die Zahlung der geschuldeten MwSt. Die Zahlung muss spätestens am 20. Oktober 2023 abgeschlossen sein.
2022
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14.07.2022 - One-Stop-Shop (OSS) – EU E-Commerce: Erinnerungsschreiben fälschlicherweise versandt
Aufgrund eines technischen Zwischenfalls haben die im OSS-System registrierten Steuerpflichtigen fälschlicherweise ein Erinnerungsschreiben für die Einreichung der Erklärung für das zweite Quartal 2022 erhalten.
Die gesetzliche Frist für die Einreichung dieser Erklärung ist tatsächlich der 31. Juli 2022.
Auch wenn Sie dieses Erinnerungsschreiben erhalten haben, haben Sie also bis zum 31. Juli 2022 Zeit, um Ihre OSS-Verpflichtungen in Bezug auf diesen Zeitraum zu erfüllen.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
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28.06.2022 - Ende des Versands von Zahlungsformularen auf Papier
Ab dem 30. Juni 2022 können Sie für Ihre MwSt.-Zahlungen keine vorgedruckten Formulare mehr anfordern.
Das Ankreuzfeld „Bestellung von Zahlungsformularen“ wird es daher in Intervat nicht mehr geben.
Möchten Sie Ihre Zahlungen weiterhin per Banküberweisung tätigen? Die Kontonummer und die Mitteilung sind künftig auf der Empfangsbestätigung des Versands Ihrer Erklärung angegeben.