Verschiedene Steuern - Eine Erklärung einreichen

Verschiedene Steuern - Eine Erklärung einreichen

  • Wann muss ich die verschiedenen Steuern erklären und zahlen?

    Mehr Informationen zu den spezifischen Regeln finden Sie auf der Seite der betreffenden Steuer.

  • Für welche Zeiträume kann ich Erklärungen einreichen?

    Sie können Erklärungen für einen Besteuerungszeitraum einreichen, der bis zu sechs Jahren zurückliegt.

    Sie können jeweils nur eine Erklärung für einen Besteuerungszeitraum einreichen, außer bei der Steuer auf Wertpapierkonten, bei der verschiedene Besteuerungszeiträume kombiniert werden können.

  • Was ist bei einer Fehlermeldung zu tun?

    Wenn Sie ein Feld nicht korrekt ausfüllen, erscheint eine Fehlermeldung.

    Wenn der Fehler nicht blockierend ist, können Sie entweder (vorzugsweise) die Korrektur vornehmen oder ihn nicht berücksichtigen.

    Wenn Sie ihn nicht berücksichtigen, wird der Status Ihrer Erklärung wie folgt angezeigt: „Mit Warnung validiert“. Das bedeutet, dass Ihre Erklärung zwar eingereicht wurde, unsere Mitarbeiter sie jedoch prüfen werden, um die Gründe für den Fehler zu verstehen.

    In bestimmten Fällen erscheint die Fehlermeldung auf rotem Hintergrund. Sie müssen dann die Korrektur vornehmen, um mit der Einreichung Ihrer Erklärung fortfahren zu können.

  • Kann ich eine eingereichte Erklärung noch ändern?

    Nach der Einreichung über die Schaltfläche „Senden” kann die Erklärung selbst nicht mehr geändert werden, die Anlagen hingegen schon. Bei Problemen und wenn Sie die entsprechende Steuer noch nicht bezahlt haben, empfehlen wir Ihnen, die fehlerhafte Erklärung zu annullieren und eine neue Erklärung einzureichen.

    Achtung: Anlagen, die den Inhalt einer Erklärung berichtigen, werden nicht berücksichtigt.

  • Kann ich eine eingereichte Erklärung annullieren?

    Sie können eine Erklärung annullieren, solange sie noch nicht bezahlt oder zur Beitreibung weitergeleitet wurde.

    Es dürfen keine Untersuchungshandlungen (z. B. Auskunftsersuchen, Ankündigung einer Kontrolle) gegen die betreffende Erklärung eingeleitet worden sein.

  • Wie kann ich eine eingereichte Erklärung annullieren?

    Suchen Sie in der Übersicht der eingereichten Erklärungen anhand der Suchkriterien die zu annullierende Erklärung. Klicken Sie auf die Lupe rechts neben der Zeile der betreffenden Erklärung. Klicken Sie links von der Übersicht der gerade erschienenen Erklärung auf „Annullierung“. Wählen Sie im Drop-down-Menü den Grund für den Annullierungsantrag aus. Kreuzen Sie das Feld neben dem Satz an, mit dem Sie bestätigen, dass Sie den allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit in Steuerangelegenheiten kennen, wonach eine Erklärung nicht mehr annulliert werden kann, sobald eine Untersuchungshandlung eingeleitet wurde. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Annullierungsantrag senden“. Wenn der Antrag angenommen wird, erscheint in der Übersicht der Erklärung der Vermerk „Annulliert“ in roter Schrift.

  • Ich kann meine Erklärung nicht mehr ändern oder annullieren: Was muss ich tun?

    Weitere Informationen zum Verfahren für den Erstattungsantrag finden Sie hier.

    Wenn Sie zu wenig erklärt und bezahlt haben, müssen Sie für denselben Steuerzeitraum eine ergänzende Erklärung einreichen, um den Restbetrag auszugleichen und die geschuldete Steuer so schnell wie möglich zu begleichen. Möglicherweise fallen Verzugszinsen an. Ist dies der Fall, zahlen Sie diese zusammen mit der geschuldeten Steuer.

  • In welcher Sprache kann ich eine Erklärung einreichen?

    Sie können die Sprache wählen, in der Sie die Erklärung einreichen (Deutsch, Französisch oder Niederländisch). Bevor Sie mit der Einreichung Ihrer Erklärung beginnen, ändern Sie gegebenenfalls die Sprache oben links in DIVTAX.

    Achtung: Ändern Sie die Sprache nicht während des Ausfüllens, sonst gehen die eingegebenen Daten verloren.

    Sobald die Erklärung eingereicht wurde, wird sie in der Registerkarte „Übersicht der eingereichten Erklärungen“ in der von Ihnen gewählten Sprache verfügbar sein.

    Sobald die Erklärung im PDF-Format verfügbar ist, wird die Sprache dieses Dokuments entsprechend dem Wohnort des Erklärenden festgelegt.

    Wenn der Wohnort in der Region Brüssel-Hauptstadt liegt, kann zwischen Französisch und Niederländisch gewählt werden (wenn die Erklärung z. B. auf Französisch eingereicht wird, erscheint das PDF-Dokument auch in dieser Sprache).

  • Können meine Kontaktdaten in der Anwendung gespeichert werden?

    Dies ist möglich, wenn Ihr Browser für das automatische Ausfüllen von Formularen eingestellt ist. Wir empfehlen Ihnen, die Online-Hilfe Ihres Browsers zu nutzen, um weitere Informationen zu erhalten.

  • Werden die in der Erklärung anzugebenden Beträge automatisch berechnet?

    Um die Einreichung der Erklärung zu erleichtern, werden die Beträge der geschuldeten Steuer automatisch berechnet. 

  • Wozu dient die Funktion „Berichtigung gerundeter Betrag“?

    Mit der Funktion „Berichtigung gerundeter Betrag“ kann der Steuerpflichtige die Rundungen berücksichtigen, die er bei der Berechnung der individuell geschuldeten Steuern vorgenommen hat und die zu einer Differenz gegenüber der von der Anwendung berechneten geschuldeten Steuer führen.

    Die Differenz kann positiv oder negativ sein und beträgt je nach Art der Steuer maximal:

    Art der Steuer Höchstbetrag
    TOB +/- 5 €
    TACT +/- 5 €
    JBVC +/- 1 €
    TELT +/- 1 €

    Wenn Ihre Differenz größer ist, wenden Sie sich bitte an das Team Aktenverwaltung.

  • Welchen Status kann meine Erklärung haben?

    Nach der Einreichung der Erklärung erhält diese einen der folgenden Status:

    • Validiert
    • Mit Warnung validiert
    • Annulliert

    Der Status „Validiert“ weist darauf hin, dass beim Ausfüllen der Erklärung keine Fehler festgestellt wurden.

    Der Status „Mit Warnung validiert“ weist darauf hin, dass beim Ausfüllen ein nicht blockierender Fehler festgestellt wurde.

    Der Status „Annulliert“ weist darauf hin, dass der Erklärende diese Erklärung, die weder bezahlt noch zur Beitreibung weitergeleitet wurde, annulliert hat.

Verschiedene Steuern - Strukturierte Mitteilung

  • Wo finde ich die strukturierte Mitteilung, die ich bei meiner Zahlung angeben muss?

    Am Ende der Eingabe der Angaben Ihrer Steuererklärung erhalten Sie nach dem Klicken auf die Schaltfläche „Senden“ eine Empfangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung enthält eine Reihe nützlicher Informationen für die Zahlung, darunter auch die strukturierte Mitteilung.

    Die strukturierte Mitteilung kann auch über die Registerkarte „Übersicht der eingereichten Erklärungen“ eingesehen werden. Starten Sie die Suche nach der gewünschten Erklärung anhand eines oder mehrerer der vorgeschlagenen Suchkriterien. Das/Die Suchergebnis(se) wird/werden unter den Suchkriterien angezeigt. Die strukturierte Mitteilung finden Sie in der Spalte „Strukturierte Mitteilung“.

  • Was kann ich tun, wenn ich keine strukturierte Mitteilung erhalte?

    Wenn Sie nach der Einreichung einer Erklärung nicht sofort eine strukturierte Mitteilung in der Empfangsbestätigung erhalten, warten Sie bitte einen Moment, da sie über die Registerkarte „Übersicht der eingereichten Erklärungen“ verfügbar sein wird. Wählen Sie diese Registerkarte aus und starten Sie die Suche nach der Erklärung anhand eines oder mehrerer der vorgeschlagenen Suchkriterien. Das/Die Suchergebnis(se) wird/werden unter den Suchkriterien angezeigt. Die strukturierte Mitteilung finden Sie in der Spalte „Strukturierte Mitteilung“.

  • Was kann ich tun, wenn ich nach einigen Augenblicken immer noch keine strukturierte Mitteilung erhalte?

    In Ausnahmefällen bei elektronischen Steuererklärungen und bei allen Erklärungen auf Papier können Sie die freie Mitteilung im folgenden Format verwenden:

    Abkürzung der betreffenden verschiedenen Steuern – ZDU-Nummer oder Nationalregisternummer – BEZEICHNUNG (nur für Gesellschaften) – Besteuerungszeitraum (JJJJ oder MM.JJJJ)

    Beispiel: TOB-86120610099-07.2025

     Liste der Abkürzungen:

    • BA – Gewöhnliche und jährliche Plakatsteuer
    • BWD – Jährliche Steuer auf Gewinnbeteiligungen
    • JBVC – Jährliche Steuer auf Versicherungsgeschäfte
    • JTKI – Jährliche Steuer auf Kreditinstitute
    • TACT – Jährliche Steuer auf Wertpapierkonten
    • TEA – Jährliche Steuer auf Versicherungsunternehmen
    • TELT – Jährliche Steuer auf langfristiges Sparen
    • TILEA – Steuer auf den Antritt eines Flugs mit einem Luftfahrzeug
    • TOB – Steuer auf Börsengeschäfte
    • TOPC – Steuer auf Organismen für gemeinsame Anlagen 
    Achtung: Wenn es die Situation zulässt, empfehlen wir Ihnen, einen Moment zu warten und die strukturierte Mitteilung zu verwenden, die in Bezug auf die Zahlungsbearbeitung wesentlich zuverlässiger ist als die freie Mitteilung.

Verschiedene Steuern - Anlagen

  • In welchen Fällen muss eine Anlage beigefügt werden?

    Anlagen sind fakultativ, außer bei der Steuer auf Organismen für gemeinsame Anlagen, wo sie obligatorisch sind (weitere Informationen finden Sie hier).

    Gegebenenfalls können sie zur Erläuterung oder Begründung Ihrer Erklärung dienen, aber keinesfalls zur Änderung der Zahlen oder Daten.

  • Wie füge ich eine Anlage bei?

    Sie können Ihrer Erklärung auf zwei Arten eine Anlage beifügen:

    1. Während des Ausfüllens der Erklärung: Bei der Eingabe der Informationen in Ihre Erklärung können Sie in Schritt 3 „Anlagen“ direkt eine Anlage beifügen. Mit dieser Option können Sie Ihre Akte sofort mit den erforderlichen Dokumenten vervollständigen.
    2. Nach Einreichung der Erklärung: Wenn Sie Ihre Erklärung bereits eingereicht haben und eine Anlage beifügen/löschen möchten, können Sie dies jederzeit über die Übersicht der eingereichten Erklärungen tun. Diese Funktion bietet Ihnen die Flexibilität, zusätzliche Dokumente beizufügen / zu löschen, ohne die bereits eingereichte Erklärung ändern zu müssen.

    Achtung: Mit dieser Anlage können die Zahlen und Angaben der entsprechenden Erklärung nicht geändert werden.

    Anlagen müssen im PDF-Format und mit einer maximalen Größe von 30 MB pro Datei beigefügt werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Dateien diese Kriterien erfüllen, bevor Sie sie Ihrer Erklärung beifügen, unabhängig davon, ob Sie diese beim Ausfüllen oder nach der Einreichung über die Übersicht der eingereichten Erklärungen beifügen.

  • Wann bin ich verpflichtet, eine Anlage beizufügen?

    Für die Steuer auf Organismen für gemeinsame Anlagen muss die Tabelle der Teilfonds als Anlage im PDF-Format beigefügt werden.