Registrierung von Betreibern digitaler Plattformen in Belgien

Betroffene Plattformbetreiber

Im Rahmen des Gesetzes vom 21.12.2022 zur Umsetzung der Richtlinie 2021/514/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (hiernach „Gesetz zur Umsetzung der DAC7“), lassen sich Plattformbetreiber, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind und weder eine steuerliche Ansässigkeit in einem Mitgliedstaat haben noch in einem Mitgliedstaat eingetragen wurden oder verwaltet werden noch eine feste Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat haben („ausländische“ Plattformbetreiber), wenn sie sich nicht dafür entschieden haben, sich in einem anderen Mitgliedstaat registrieren zu lassen, bei Aufnahme ihrer Tätigkeit als Plattformbetreiber bei der belgischen zuständigen Behörde registrieren oder spätestens am 31. März 2023, wenn sie diese Tätigkeit bereits vor Inkrafttreten dieser Bestimmung ausgeübt haben.

Zudem müssen sich freigestellte Plattformbetreiber, die als Plattformbetreiber gelten, die vorab und jährlich nachgewiesen haben, dass das gesamte Geschäftsmodell der Plattform so konzipiert ist, dass sie nicht über meldepflichtige Verkäufer verfügt, ebenfalls als solche bei der belgischen Steuerverwaltung registrieren lassen.  

Diese Registrierung kann über ein Formular erfolgen, das in MyMinfin zugänglich ist.
 

Registrierung der ausländischen Plattformbetreiber 

  1. Gehen Sie auf MyMinfin.
  2. Identifizieren Sie sich.
  3. In der Registerkarte „Meine Interaktionen“ wählen Sie „Ein Formular ausfüllen“ aus.
  4. Geben Sie in dem Feld „Identifikationsnummer“ „DAC7-foreign“ ein.
     

Registrierung der freigestellten Plattformbetreiber

  1. Gehen Sie auf MyMinfin.
  2. Identifizieren Sie sich.
  3. Auf dem Tab « Mes interactions », wählen Sie « Remplir un formulaire ».
  4. Im feld « Numéro d’identification », geben Sie « DAC7-excluded ».