Vermeiden Sie Zahlungen auf staatliche Konten vom 12. bis 14. Dezember 2025. Erfahren Sie mehr über die Migration der staatlichen Konten.

Digital Platform Information (DPI - DAC7)

Neuigkeiten​

  • 11.01.2024 - Das Formular für die Registrierung eines freigestellten Plattformbetreibers ist jetzt verfügbar

    Ein in Artikel 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 21.12.2022 erwähnter freigestellter Plattformbetreiber kann sich nun als solcher über das speziell in MyMinfin zur Verfügung gestellte Formular registrieren.
     
  • 09.01.2024 - Neue Fassung der belgischen Business Rules

    Die neue Fassung der belgischen  Business Rules (PDF, 44.73 KB) für DPI - DAC7-Dateien ist jetzt verfügbar.

    Die vorgenommenen Änderungen sind rot markiert.

  • 15.06.2023 - Veröffentlichung des DPI XSD Schemas

    Meldepflichtige Plattformbetreiber finden in der Rubrik „Erstellung der DPI – DAC7 XML-Dateien“ das Schema XSD DPI v1.0 das sie im Rahmen ihrer Gesetz vom 21.12.2022 vorgesehenen Meldung verwenden müssen.
     

Archiv
 

Pflichten der Betreiber digitaler Plattformen (Gesetz vom 21.12.2022 – Belgisches Staatsblatt 30.12.2022)

Der Markt für Online-Plattformen, die eine Vielzahl von Transaktionen zwischen Nutzern erleichtern, die Akteure der Wirtschaft des Teilens und der Gig-Ökonomie sind, entwickelt sich schnell. Das Erscheinen dieser Plattformen verändert eine Vielzahl von Tätigkeitssektoren, in denen sie tätig sind.

In diesem Kontext hat der inklusive Rahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) (OECD/G20) am 29. Juni 2020 die Mustervorschriften für Meldungen  durch Plattformbetreiber in Bezug auf Anbieter in der Sharing- und Gig-Ökonomie gebilligt, um insbesondere eine größere Transparenz der über digitale Plattformen erzielten Einnahmen zu ermöglichen.

Anschließend hat die OECD ein optionales Modul zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Mustervorschriften auf den Verkauf von Gütern und die Vermietung von Beförderungsmitteln ausgearbeitet. Die Model Reporting Rules for Digital Platforms: International Exchange Framework and Optional Module for Sale of Goods wurden am 17. Juni 2021 erlassen.

Die Europäische Kommission hat ihrerseits die Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung zum sechsten Mal geändert. Die Richtlinie 2021/514/EU des Rates vom 22. März 2021 (DAC7) sieht insbesondere vor, dass die meldenden Plattformbetreiber die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchführen, Informationen über die über digitale Plattformen erzielten Einnahmen erheben und an die Steuerbehörde melden. Die Richtlinie 2021/514/EU sieht zudem einen neuen verpflichtenden automatischen Austausch dieser von den Betreibern digitaler Plattformen gemeldeten Informationen vor.

Infolge dieser Initiativen wurde das Gesetz vom 21. Dezember 2022 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung gebilligt.

Dieses Gesetz regelt zum einen die Pflichten der Betreiber von digitalen Plattformen:

  • die in demselben Gesetz beschriebenen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchzuführen,
  • für jeden Verkäufer, der kein freigestellter Verkäufer ist, die erforderlichen Informationen zu sammeln,
  • diese Informationen dem FÖD Finanzen zu melden.

Zum anderen regelt dieses Gesetz auch die Pflichten des FÖD Finanzen: die von den Betreibern digitaler Plattformen erhaltenen Informationen über jeden zu meldenden Verkäufer im Wege des automatischen Austauschs der zuständigen Behörde des Partnerstaates mitzuteilen, in dem der meldepflichtige Verkäufer ansässig ist, und, wenn der zu meldende Verkäufer Dienstleistungen im Bereich der Vermietung von unbeweglichen Gütern erbringt, auf jeden Fall der zuständigen Behörde des Partnerstaates, in dem die unbeweglichen Güter gelegen sind.