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Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Archiv

Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Archiv

Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Steuerjahr 2021

 In dieser Übersicht (PDF, 70.09 KB), finden Sie alle Einreichungsfristen nach Bilanzdatum.

  • Allgemeine Regel
    • Ab dem Datum des Bilanzabschlusses haben Sie, unabhängig vom Datum der Generalversammlung, eine Frist von 7 Monaten, um Ihre Erklärung einzureichen.
      • Diese Frist von 7 Monaten beginnt am 1. Tag des Monats nach dem Monat des Bilanzdatums.
      • Fällt das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den ersten darauffolgenden Werktag.
         
  • Ausnahme: Aufgrund der besonderen Umstände, die sich aus der Covid-19-Krise ergeben, gilt für die Bilanzdaten vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 28. Februar 2021 eine zusätzliche Frist für die Einreichung der Erklärung bis einschließlich 28. Oktober 2021.
     
  • Für wen?
    Dieses Verfahren gilt für alle juristischen Personen:
    • unabhängig von der Art der Einreichung (online/auf Papier),
    • unabhängig von der Rechtsform (gewöhnliches Statut/aufgelöste Gesellschaften),
    • unabhängig von der Art der Erklärung (GSt., StjP, StGF/G).