Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Archiv
Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Steuerjahr 2021
In dieser Übersicht (PDF, 70.09 KB), finden Sie alle Einreichungsfristen nach Bilanzdatum.
- Allgemeine Regel
- Ab dem Datum des Bilanzabschlusses haben Sie, unabhängig vom Datum der Generalversammlung, eine Frist von 7 Monaten, um Ihre Erklärung einzureichen.
- Diese Frist von 7 Monaten beginnt am 1. Tag des Monats nach dem Monat des Bilanzdatums.
- Fällt das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den ersten darauffolgenden Werktag.
- Ab dem Datum des Bilanzabschlusses haben Sie, unabhängig vom Datum der Generalversammlung, eine Frist von 7 Monaten, um Ihre Erklärung einzureichen.
- Ausnahme: Aufgrund der besonderen Umstände, die sich aus der Covid-19-Krise ergeben, gilt für die Bilanzdaten vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 28. Februar 2021 eine zusätzliche Frist für die Einreichung der Erklärung bis einschließlich 28. Oktober 2021.
- Für wen?
Dieses Verfahren gilt für alle juristischen Personen:- unabhängig von der Art der Einreichung (online/auf Papier),
- unabhängig von der Rechtsform (gewöhnliches Statut/aufgelöste Gesellschaften),
- unabhängig von der Art der Erklärung (GSt., StjP, StGF/G).