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Archiv - Belcotax-on-Web

2023

  • 11.07.2023 - Alternative zum Validierungsmodul - Eingabe im gezippten XML-Format

    Das Validierungsmodul, mit dem die XML-Sendung in eine .bow-Datei umgewandelt wird, kann in einigen Fällen für die Einkünfte 2020, 2021 und 2022 gesperrt sein.
    In diesem Fall schlagen wir folgende Alternative vor: die Versendung über eine gezippte XML-Datei. Der Versand per Datei kann erfolgen, indem Sie Ihre XML-Datei zippen (.zip-Format) und über Belcotax-on-web versenden.
    Wählen Sie im Menü VERSENDUNG PER DATEI>Versendung Datei.
    Wenn Ihre XML-Datei Fehler enthält, wird die Fehlerliste an die im Tag v0023_emailadres angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
     
  • 02.06.2023 Neue Version von BowConvert86 verfügbar

    Die Schaltfläche „BOW-Datei erstellen“ wurde abgeschafft. Nachdem Sie die XML-Datei erstellt haben, wandeln Sie sie in eine .zip-Datei um und senden Sie sie über Belcotax-on-Web. Wir werden Sie anschließend per E-Mail darüber informieren, ob die Datei validiert werden konnte oder nicht.

    Außerdem haben wir die Validierungsregeln angepasst. Bei der Rundung auf zwei Dezimalstellen für den Tagessatz trat fälschlicherweise ein Sperrfehler auf. Wir haben dieses Problem behoben.

  • 02.06.2023 - Neue Version von BowConvert71 verfügbar

    Die Schaltfläche „BOW-Datei erstellen“ wurde abgeschafft. Nachdem Sie die XML-Datei erstellt haben, wandeln Sie sie in eine .zip-Datei um und senden Sie sie über Belcotax-on-Web. Wir werden Sie anschließend per E-Mail darüber informieren, ob die Datei validiert werden konnte oder nicht.

  • 14.03.2023 - Neue Version des Validierungsmoduls Einkommen 2022 – Versand der Karten 281.76 – Auskünfte Öffentliche Dienste – Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Energie

    Sie können nun diese Karten mit der neuen Version 1.4.0 des Validierungsmoduls Einkommen 2022 senden (verfügbar auf der Seite „Technische Dokumentation“).

  • 28.02.2023 - Neue Belcotax-on-web-Broschüre für die Einkünfte 2022 verfügbar

    Die neue Broschüre für die Einkünfte 2022 ist jetzt auf der Seite „Technische Dokumentation“ verfügbar.

  • 28.02.2023 - Karten 281.20 (Entlohnungen als Unternehmensleiter): keine Verlängerung der Einreichungsfrist in Belcotax-on-Web

    Die Karten 281.20 müssen vor dem 1. März 2023 bei uns eingehen, genau wie die anderen Einkommenskarten. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

    Sie müssen eine Karte 281.20 einreichen, für die die in Rahmen 18 „Sonstige Auskünfte“ zu erklärenden Daten nicht vor dem 1. März verfügbar sein werden? Dann bitten wir Sie, die Karte 281.20 rechtzeitig einzureichen und Rahmen 18 leer zu lassen.

    Um Sanktionen zu vermeiden, reichen Sie zwischen dem 15. Mai 2023 und dem 31. Oktober 2023 eine berichtigende Karte ein. Dazu annullieren Sie die ursprünglich eingereichte Karte und ersetzen sie durch eine neue Karte, die alle ursprünglichen Daten enthält, ergänzt um die Daten in Rahmen 18.

    ( Weitere Informationen zur Annullierung einer Karte in der Belcotax-on-Web-Broschüre (PDF, 2.39 MB)).

  • 27.02.2023 - Bescheinigungen für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 geleistet wurde - Elektronische Einreichung - Fristverlängerung

    Wenn Sie Kinderbetreuungsaktivitäten organisieren, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung geben, müssen Sie den Eltern eine Bescheinigung ausstellen und die Angaben der Bescheinigung an den FÖD Finanzen übermitteln.

    Angesichts der Schwierigkeiten des Sektors, die Bescheinigungen 281.86 online einzureichen, haben wir beschlossen, die Einreichungsfrist bis einschließlich 31. März 2023 zu verlängern.

    Für Kinderbetreuungsaktivitäten, die im Jahr 2022 stattgefunden haben, müssen Sie die Bescheinigungen nicht online einreichen, wenn Sie auf technische Probleme stoßen. Diese Probleme können Folgendes betreffen:

    • die Hardware,
    • die Software,
    • die Kompetenzen des Personals zur Erstellung korrekter Bescheinigungen.

    In jedem Fall müssen Sie den Eltern immer eine Papierbescheinigung ausstellen. Für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 stattgefunden hat, können Sie noch das alte Format der Bescheinigung verwenden, d. h. Ihre eigene Bescheinigung oder die vorherige, nicht verpflichtende Bescheinigung.

  • 22.02.2023 – Neue Version der XSD-Datei Einkünfte 2022 verfügbar

    Eine neue Version der XSD-Datei ist auf der Seite „Technische Dokumentation“ verfügbar. Sie umfasst die neuen Karten 281.76 (Auskünfte Öffentliche Dienste – Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Energie).

  • 06.02.2023 - Belcotax-on-Web Einkünfte 2022 ab sofort verfügbar

    Sie können die Steuerkarten für die Einkünfte 2022 ab sofort über Belcotax-on-Web einreichen.

    Achtung! Sie können die Karten 281.29 (Einkünfte aus der Sharing Economy) und 281.45 (Urheberrechte) noch nicht einreichen. Ab dem 10. Februar 2023 wird es möglich sein, diese zu versenden.

    Sehen Sie sich die Fristen für die Einreichung der Karten an.

    Sehen Sie sich die Broschüre Belcotax-on-Web Einkünfte 2022 an.

    Sehen Sie sich das Validierungsmodul 2022 (Aktualisierung am 02.02.2023) an.

  • 19.01.2023 - Bescheinigungen für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 geleistet wurde - Nationale Nummer

    Wenn Sie oder Ihre Einrichtung Kinderbetreuungsaktivitäten organisieren, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung geben, müssen Sie den Eltern eine Bescheinigung ausstellen und die Angaben an den FÖD Finanzen weiterleiten.

    Grundsätzlich ist es verpflichtend, die Nationale Nummer des Kindes und des Elternteils anzugeben, das die Betreuungskosten gezahlt hat. Für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 geleistet wurde, werden wir jedoch auch Bescheinigungen und Angaben ohne diese Nationalen Nummern akzeptieren. Wir sind uns in der Tat bewusst, dass die Einführung von Verfahren zum Erhalt der Nationalen Nummer einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

    Um Fehler bei der Identifizierung zu vermeiden, bleiben die anderen Angaben verpflichtend, insbesondere das Geburtsdatum des Kindes.

2022

  • 22.12.2022 - Öffentlicher Sektor - Neue Regel für die Steuerbefreiung bestimmter Überstunden, die in den Jahren 2020 und 2021 geleistet wurden

    STEUERBEFREIUNG FÜR DIE STEUERPFLICHTIGEN
    Bei unvorhergesehenen Umständen, die ein dringendes Handeln erfordern, können im öffentlichen Sektor geleistete Überstunden entlohnt werden (anstelle von Ausgleichsruhe).

    Infolge des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (Artikel 56 bis 59) ist diese Entlohnung nun (unter bestimmten Bedingungen) rückwirkend steuerfrei, und zwar für:< >maximal 120 Stunden, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2020 geleistet wurden.maximal 120 Stunden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2021 geleistet wurden.kritischen Sektoren, Schlüsselsektoren und im Rahmen der Überstunden zur Wirtschaftsbelebung geleistet werden.

    Weitere Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie im Rundschreiben 2022/C/117.
     

    Änderung der Steuerkarten

    Die Einrichtungen Schuldner der Einkünfte (öffentlicher Sektor) müssen in Belcotax-on-Web die Karten 281.10 der betroffenen Steuerpflichtigen ändern. Um eine automatische Neuberechnung der Steuer für den Steuerpflichtigen zu ermöglichen, haben wir ein besonderes Verfahren für die Eingabe der berichtigenden Karten 281.10 eingerichtet:< >neues Ankreuzfeld 2.032 (in der XML-Datei muss Tag f10_2032_publicsector den Wert 1 enthalten).Beträge, die unter Code x250, x306, x307, x310 und/oder x311 anzupassen sind.

    für im Jahr 2020 gezahlte Entlohnungen.für im Jahr 2021 gezahlte Entlohnungen.

    Ihre Unternehmensnummer,das Einkommensjahr,die Nummer der Sendung,die laufenden Nummern der betroffenen Karten.

    Wir bitten Sie, die Änderungen so schnell wie möglich vorzunehmen (oder uns eine E-Mail zu senden), damit die Steuerpflichtigen in den Genuss der Befreiung kommen können.

    Bitte beachten Sie, dass Belcotax-on-Web für die Einkünfte 2020 ab Oktober 2023 nicht mehr zugänglich sein wird.
     
  • 16.08.2022 - Neue Belcotax-on-web-Broschüre für die Einkünfte 2021 verfügbar

    Die neue Broschüre für die Einkünfte 2021 ist jetzt auf der Seite „Technische Dokumentation“ verfügbar.

    Diese Fassung enthält das Modell Einkünfte 2021 der Bescheinigung 281.25. Die Mitteilung an Schuldner (Steuerjahr 2022) enthält die Hinweise um die Bescheinigung auszufüllen.
     
  • 25.03.2022 - Zusätzliche Frist für die Einreichung der zusammenfassenden Aufstellung 325.48 bis einschließlich zum 16.05.2022

    Gemäß Artikel 321quater des Einkommensteuergesetzbuches 1992 müssen die Betreiber einer digitalen Plattform für Zusammenarbeit der Steuerverwaltung grundsätzlich bis spätestens 31.03.2022 auf elektronischem Wege ein Dokument übermitteln, das alle Informationen zusammenfasst, die sie ihren Nutzern mitgeteilt haben und die auf der Karte 281.48 aufgeführt sind (d. h. die zusammenfassende Aufstellung 325.48). Die Verwaltung hat beschlossen, eine zusätzliche Frist für die Einreichung dieser zusammenfassenden Aufstellung 325.48 bis einschließlich zum 16.05.2022 zu gewähren.
     
  • 07.02.2022 - Belcotax-on-Web Einkünfte 2021 ab sofort verfügbar

    Sie können die Steuerkarten für die Einkünfte 2021 ab sofort über Belcotax-on-Web einreichen.

    Sehen Sie sich die Fristen für die Einreichung der Karten an.
     Sehen Sie sich die neue Version der Broschüre „Belcotax-on-Web Einkünfte 2021“ an (PDF, 1.27 MB).
     
  • 04.02.2022 - Neue Version der Broschüre Belcotax-on-web Einkommen 2021 verfügbar

  • 20.01.2022 - Validationsmodul und neue Version der XSD-Datei Einkommen 2021

    Das Validierungsmodul und eine neue Version der XSD-Datei sind auf der Seite "Technische Dokumentation" verfügbar.

2021

  • 21.12.2021 - Kontrollmaßnahme zu den Entlohnungen von Unternehmensleitern

    Vom FÖD Finanzen durchgeführte Kontrollen zeigen, dass einige Unternehmen für die Entlohnungen, die sie ihren Unternehmensleitern zahlen, keinen oder zu wenig Berufssteuervorabzug zahlen.

    Die betroffenen Unternehmen werden aufgefordert, ihre Lage zu berichtigen und den fehlenden Berufssteuervorabzug zu zahlen. Im Laufe des Jahres 2022 wird die Verwaltung eine Kontrollmaßnahme zu den nicht oder unzureichend gezahlten Berufssteuervorabzügen durchführen und die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen systematisch anwenden.

    Zu Ihrer Information folgt eine Erinnerung an die gesetzlichen Regeln.

    Natürliche Personen, die die Funktion eines Unternehmensleiters ausüben

    Für Entlohnungen (einschließlich der Vorteile jeglicher Art), die einem Unternehmensleiter – natürliche Person von einem Unternehmen gezahlt oder zuerkannt werden, muss der Berufssteuervorabzug innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende des Monats / des Quartals, in dem die Entlohnungen gezahlt oder zuerkannt wurden, gezahlt werden. Die Tatsache, dass der Unternehmensleiter Vorauszahlungen leistet, entbindet das Unternehmen nicht von dieser Verpflichtung.

    Diese Entlohnungen müssen außerdem auf einer Karte 281.20 des Jahres, in dem die Zahlung oder Zuerkennung erfolgte, aufgeführt werden. Diese Karte muss über Belcotax-on-Web vor dem 1. März des Jahres, das auf das Jahr der Zahlung oder Zuerkennung dieser Entlohnungen folgt, eingereicht werden.

    Beträge, die aus den Gewinnen entnommen und von der Generalversammlung zugunsten der Unternehmensleiter bewilligt werden, gelten als an dem Tag gezahlt oder zuerkannt, an dem die Beträge dem Unternehmensleiter zur Verfügung gestellt werden. Der Berufssteuervorabzug für diese Beträge muss innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Monats, in dem die besagte Zurverfügungstellung stattgefunden hat, gezahlt werden. Eine Karte 281.20 muss ebenfalls für das Jahr dieser Zurverfügungstellung erstellt werden, also nicht für das Geschäftsjahr, auf das sich das Ergebnis bezieht.

    Juristische Personen, die die Funktion eines Unternehmensleiters ausüben

    Einkünfte, die belgischen juristischen Personen oder Gebietsfremden mit einer ähnlichen Rechtsform gewährt werden, die in einem Unternehmen die Funktion eines Unternehmensleiters ausüben, werden oft fälschlicherweise in einer Karte 281.20 aufgeführt, die nur für natürliche Personen bestimmt ist.

    Für Einkünfte, die belgischen juristischen Personen gewährt werden, die eine Funktion als Unternehmensleiter ausüben, muss das Unternehmen in Ermangelung einer Rechnung eine Karte 281.50 erstellen. In diesem Fall muss kein Berufssteuervorabzug gezahlt werden.
     
  • 13.12.2021 - Neue Belcotax-on-Web-Broschüre und XSD-Datei für die Einkünfte 2021 verfügbar

    Die neue Broschüre und die XSD-Datei für die Einkünfte 2021 sind jetzt auf der Seite „Technische Dokumentation“ verfügbar.
     
  • 05.10.2021 - Anleitung , Beschreibung der Rollen für Belcotax-on-web (PDF, 606.6 KB)' wurde mit der Ergänzung einiger Beispiele aktualisiert. Änderungen gegenüber der Vorgängerversion sind in Rot gekennzeichnet.

  • 16.04.2021 - Karte 281.99 Einkünfte 2020 - Negativbeträge

    Wie bei der Karte 281.93 wird es ab dem 13. Mai 2021 möglich sein, Negativbeträge in der Karte 281.93 einzutragen.
     
  • 09.04.2021 - Karte 281.93 Einkünfte 2020 - Negativbeträge

    Ab dem 13. Mai 2021 besteht die Möglichkeit, Negativbeträge in Karte 281.93 einzutragen.

    Sie haben bereits Karten 281.93 eingereicht, in denen nur die Differenz zwischen den positiven und negativen Beträgen vermerkt ist? Dann annullieren Sie diese und reichen sie erneut über Belcotax-on-Web ein (mit der Unterscheidung zwischen positiven und negativen Beträgen, wie in den vorangegangenen Jahren).
     
  • 10.03.2021 - Die Broschüre Belcotax-on-web Einkommen 2020 ist jetzt verfügbar

  • 26.02.2021 - Steuerkarten 281.20 - Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 15. März 2021 einschließlich

    Die Frist für die Einreichung der Steuerkarten 281.20 „Entlohnungen als Unternehmensleiter“ über Belcotax-on-Web wurde bis zum 15. März 2021 verlängert. Die normale Frist für die Einreichung endet am 28. Februar.
     

2020

  • 11-12-2020 - Die erste Fassung der Broschüre Belcotax-on-web Einkommen 2020 (FR) ist jetzt verfügbar

  • 17-11-2020 - Anleitung , Beschreibung der Rollen für Belcotax-on-web (PDF, 654.93 KB)'

    Siehe die aktuellen Angelegenheiten vom 16-11-2020.
     
  • 16.11.2020 - Der Zugang zu Belcotax-on-web für Einkommen 2020 wird über Rollen im Namen eines Unternehmens erfolgen

    Es ist ab jetzt möglich, selbst Rollen für die Anwendung Belcotax-on-web zu kodieren. Eine Anleitung, die die verschiedenen Rollen beschreibt, wird in Kürze veröffentlicht.
     
  • 22-04-2020 - Aufgrund einer Softwarewartung ist die Anwendung Belcotax-on-web vom Freitag, dem 24. April 2020 um 10 Uhr bis zum Sonntag, dem 26. April 2020 um 22 Uhr nicht verfügbar

  • 03-04-2020 - Aufgrund einer Softwarewartung ist die Anwendung Belcotax-On-Web vom Freitag, dem 10. April um 22 Uhr bis zum Montag, dem 13. April um 22 Uhr nicht verfügbar

  • 05.03.2020 - Neues Interface um sich anzumelden auf die Anwendung Belcotax-on-web

  • 05.02.2020 - Validationsmodul Einkommen 2018 wieder verfügbar

  • 04.02.2020 - Die Einreichung von Karten für Einkommen 2019 wird ab 04.02.2020 zur Verfügung stehen.

    Wann?
    • Die Sendungen (281.10 bis 281.30; 281.60 bis 281.85) müssen spätestens am 29. Februar 2020 bei der Verwaltung eingehen.
    • Für die Karte 281.63 wurde die Einreichungsfrist auf den 1. März 2020 festgelegt.
    • Für die Karte 281.71 auf den 29. Februar 2020 festgelegt.
    • Für die Karten 281.00, 281.79, 281.84, 281.87 und 281.88 wurde die Einreichungsfrist auf den 31. März 2020 festgelegt.
    • Für die Karten 281.40 und 281.45 wurde die Einreichungsfrist auf den 30. April 2020 festgelegt.
    • Die Karten 281.50, 281.90 und 281.93 müssen vor dem 30. Juni 2020 eingereicht werden.

2016

  • 26-07-2016 - Geldbußen und Steuererhöhungen für Steuerkarten (nur jene mit Berufssteuervorabzug) und Steuererklärungen zu nicht einbehaltenem Berufssteuervorabzug
    Weitere Infos
     
  • 04-05-2016 - Achtung, wenn Sie Windows 10 benutzen!
     Per Edge ist es nicht möglich, sich mit der eID-Karte (per Kartenlesegerät) oder mithilfe des Zertifikats der Klasse 3 zu identifizieren, um auf unsere e-Dienste zuzugreifen. Wir raten Ihnen,, einen anderen Browser, wie z. B. Mozilla Firefox, Internet Explorer oder Google Chrome, zu benutzen.
     
  • 25-02-2016 - Steuerkarten mit Vorteil für kostenlose oder günstige Darlehen – Toleranz im Falle einer Verspätung
     Die Referenzzinssätze für die Berechnung von Vorteilen jeglicher Art für kostenlose oder günstige Darlehen wurden an diesem 25. Februar im Belgischen Staatsblatt (externer Link) veröffentlicht.

    Ferner wurde das äußerste Datum für die Einreichung der Steuerkarten auf den 29. Februar festgelegt.
    Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung dieser Referenzsätze, wird der FÖD Finanzen Toleranz  walten lassen im Falle einer verspäteten Einreichung der  Karten 281.10, 281.11 und 281.20, auf denen ein Vorteil jeglicher Art für kostenlose oder günstige Darlehen angegeben werden muss.

    Achtung : das betrifft nicht die anderen Karten (auch nicht die Karten 281.10, 281.11 und 281.20, auf denen ein solcher Vorteile jeglicher Art nicht angegeben werden muss), die Sie uns bis spätestens zum 29. Februar übermitteln müssen.
     
  • 19-02-2016 - Es ist zurzeit nicht möglich Karten für Einkommen 2013 einzureichen, zu ändern oder einzusehen, aufgrund von Änderungen im Bereich der Zertifikate. Wir setzen alles daran, um die Situation schnellstmöglich zu klären
     
  • 01-02-2016 - Die Einreichung von Karten für Einkommen 2015 wird ab 08.02.2016 zur Verfügung stehen.
     
  • 22-01-2016 - Validationsmodul Einkommen 2015 (externer Link) verfügbar
     
  • 22-01-2016 - Neue Version des XSD verfügbar infolge der Änderungen in den Karten 281.61 und 62
     
  • 21-01-2016 - Validierung der XML-Dateien für Einkommen 2014: das Problem wurde behoben. Sie können ab sofort diese Dateien in der Anwendung validieren
     
  • 13-01-2016 - Neue Broschüre auf Deutsch „ Belcotax On Web Einkommen 2015“ verfügbar auf der Seite " Veröffentlichungen "

2015

  • 18-12-2015 - Neue Broschüre Belcotax On Web Einkommen 2015 und neue Datei XSD.ZIP verfügbar
     Die neue Broschüre http://finances.belgium.be/modules/file/icons/application-pdf.png Belcotax On Web Einkommen 2015 (v.1) (PDF, 1.21 MB)  und die Datei " http://finances.belgium.be/modules/file/icons/package-x-generic.png Belcotax 2015 XSD (ZIP, 30.93 KB) " sind ab sofort auf der Seite " Veröffentlichungen " verfügbar.
     
  • 06-11-2015 - Ab 2015: Geldbuße für nicht eingereichte Karten
     In den letzten Jahren haben wir festgestellt, dass circa 20.000 Steuerkarten nicht korrekt oder rechtzeitig eingereicht wurden und das trotz unserer diesbezüglichen wiederholten Mahnungen.
    Anfang November 2015 starten wir eine Aktion, die darauf abzielt Schuldnern, die Ihre Karten nicht korrekt oder rechtzeitig für Einkommensjahr 2014 eingereicht haben, eine Geldbuße von 50 € bis 1250 € für einen ersten Verstoß zu verhängen.
    Ab 2016, wird jede Zuwiderhandlung bei der Einreichung der Karten mit einer Geldbuße geahndet.
    Wir hoffen somit alle Einkommensschuldner dazu anzuspornen, ihren steuerlichen Verpflichtungen in Zukunft nachzukommen.