Die APIs für MyMinfin und Intervat

Der FÖD Finanzen setzt zunehmend auf APIs und entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Buchhaltungssektor und dem ITAA zwei spezifische APIs: die MyMinfin-API und die Intervat-API. Dank dieser APIs automatisieren wir eine Reihe von Vorgängen für Dritte, wie das Herunterladen von Dokumenten und das Laden von Erklärungen. Auf diese Weise tragen wir zu einer effizienteren Zusammenarbeit bei.

FAQs:

Die APIs des FÖD Finanzen

  • Was ist eine API?

    API steht für „Application Programming Interface“. Es handelt sich um eine Möglichkeit, eine Verbindung zwischen zwei oder mehreren eigenständigen Softwareprogrammen herzustellen. APIs ermöglichen also Interaktionen zwischen Anwendungen, Daten und Geräten. Mit APIs können Sie problemlos Daten zwischen verschiedenen Anwendungen austauschen, da sie eine Reihe von Vereinbarungen, technischen Codes und Definitionen enthalten.

    Nehmen wir als Beispiel die Nutzung von Payconiq, wenn Sie Tickets für eine Veranstaltung buchen. Payconiq ruft die Zahlungsinformationen von der Website der Veranstaltung ab und verbindet sie mit Ihrer Bankanwendung. Sie können sich auch mit itsme verbinden: itsme verwendet ebenfalls APIs, um Menschen zu identifizieren und ihnen Zugang zu zahlreichen Anwendungen von Behörden, Banken usw. zu gewähren.

  • Warum investiert der FÖD Finanzen in APIs?

    APIs sind allgegenwärtig und vereinfachen das Leben des Internetnutzers erheblich. Da mehrere Systeme miteinander interagieren, muss der Internetnutzer viel weniger Klicks und Aktionen durchführen, um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Vergleichen Sie das mit einem Supermarkt, in dem Sie alles an einem Ort finden, statt für jede Produktart in ein anderes Geschäft gehen zu müssen.

    Als Behörde bemühen wir uns ebenfalls darum, die digitale Erfahrung so einfach und positiv wie möglich zu gestalten. Wir haben auch Gesetze erlassen, um unsere Interaktionen mit Bürgern, juristischen Personen und Dritten zu digitalisieren. Mit unseren APIs zielen wir zunächst nur auf den beruflichen Nutzer und noch nicht auf den einfachen Bürger ab. Weitere Initiativen werden folgen.

  • Wer sind die beteiligten Parteien?

    An der Nutzung dieser APIs sind mehrere Parteien beteiligt. 

    Beteiligte Parteien: Buchhalter oder Unternehmen Y, Softwareunternehmen X, möglicherweise Endkunde Z oder Unternehmen Z und FÖD Finanzen

    1. Die API ist eine technische Verbindung zwischen dem FÖD Finanzen (Partei 1) und dem Software-Paket X (von Softwareunternehmen X) (Partei 2), die ein Unternehmen Y oder Buchprüfer Y verwendet.
    2. Der Buchprüfer Y oder das Unternehmen Y (Partei 3) verwendet ein Software-Paket, um seine administrativen Aufgaben zu erledigen.
      • Entweder handelt es sich bei dieser dritten Partei um ein Unternehmen Y, das Software verwendet, um seine eigenen Daten einzusehen und zu verarbeiten.
      • Oder diese dritte Partei ist ein Bevollmächtigter, z. B. ein Buchprüfer Y, der die Software verwendet, um administrative Aufgaben für einen Endkunden Z (Partei 4) zu erledigen.
      • Es ist also diese dritte Partei, die als Endnutzer des Software-Pakets X die Funktionalitäten nutzen kann, die die eingerichtete API-Verbindung bietet.

    Wie oben erläutert, gibt es nicht immer eine vierte Partei. In manchen Fällen gibt es sogar keine dritte Partei und die Parteien 2, 3 und 4 sind daher dieselbe Einheit. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen X seine eigene Software entwickelt hat und die APIs verwendet, um seine eigenen Daten einzusehen und zu verarbeiten

  • Ich bin ein (Software)unternehmen – Wie kann ich die APIs mit meiner Software verbinden?

    Die Nutzung der APIs steht jedem Unternehmen offen, das:

    • Software entwickelt, um Dateien und/oder Daten zu gruppieren, zu strukturieren, zu visualisieren, zu vereinfachen und/oder zu automatisieren und
    • diese Software Unternehmen anbietet oder diese Software selbst intern verwendet.

    Um eine sichere Nutzung zu gewährleisten, müssen Sie:

    1. Ihr Unternehmen als zugelassenen Nutzer registrieren und
    2. die vorgesehene Nutzervereinbarung akzeptieren.

    Sie können die APIs erst mit Ihrer Software verbinden, wenn Sie als zugelassener Nutzer registriert sind. Es ist Aufgabe des gesetzlichen Vertreters, das Registrierungsverfahren einzuleiten. Die Registrierung Ihres Unternehmens ist über MyMinfin möglich.

    Gehen Sie wie folgt vor, um Ihr Unternehmen zu registrieren:

    1. Melden Sie sich bei MyMinfin an.
    2. Gehen Sie auf „Meine beruflichen Anwendungen“ und klicken Sie auf „Antrag auf Registrierung meines Unternehmens als zugelassener Nutzer der APIs des FÖD Finanzen“.
    3. Füllen Sie die Felder aus und geben Sie hier eine oder mehrere Kontaktpersonen an. Klicken Sie anschließend auf „Senden“.
    4. Achtung: Wenn Ihr Unternehmen sich für die Nutzung der Intervat-API registrieren lassen möchte, sollte es sich für beide APIs registrieren lassen. Denn um die Empfangsbestätigung nach der Einreichung der Erklärung über die API abrufen zu können, muss die MMF-API verwendet werden. Wählen Sie daher beide APIs auf dem Registrierungsformular.
      Achtung: Es ist wichtig, die richtige(n) Kontaktperson(en) im Formular aufzuführen: Sie erhalten Zugang zur technischen Dokumentation und erhalten die Daten, die benötigt werden, um die API korrekt an die eigene Software zu koppeln. Darüber hinaus erhalten sie Zugang zum technischen Support-Portal, wo sie nach erfolgreicher Integration auch die Validierungstests beantragen können. Die Kontaktperson(en) sollte(n) daher ein technisches Profil haben, d. h. sie ist/sind für die Integration der API verantwortlich.
    5. Einige Tage später erhalten Sie als gesetzlicher Vertreter eine Meldung in MyMinfin, die die zu unterzeichnende Nutzervereinbarung und technische Dokumentation enthält. Bitte lesen Sie die Nutzervereinbarung gründlich durch und genehmigen/unterzeichnen Sie sie, indem Sie das Feld im Begleitschreiben ankreuzen.
    6. Nach Empfang der unterzeichneten Vereinbarung nehmen wir intern weitere Schritte vor, um Ihr Unternehmen endgültig zu registrieren. Wenn die Registrierung abgeschlossen ist, nehmen wir Kontakt zu der/den Kontaktperson(en) auf, die Sie angegeben haben.
    7. Damit ist die Registrierung abgeschlossen und Ihr Unternehmen kann die notwendigen Schritte zur Integration der APIs in Ihre Software unternehmen.

    Achtung: Die Registrierung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen als Nutzer anerkannt wird und Zugang zur technischen Dokumentation und zum API-Support-Portal erhält. Das bedeutet nicht, dass Ihr Unternehmen die API auch in der Produktion verwenden darf und kann. Für die Verwendung in der Produktion muss Ihr Unternehmen die API zunächst erfolgreich integrieren und anschließend einen Validierungstest über das technische API-Support-Portal beantragen.

  • Ich bin ein (Software)unternehmen – Wo finde ich die technischen Informationen?

    Die technische Dokumentation, die für die Herstellung der API-Verbindung erforderlich ist, ist nicht öffentlich zugänglich und wird nur im Rahmen des Registrierungsverfahrens bereitgestellt. Ab Ende Februar 2025 kann Ihr gesetzlicher Vertreter dieses Verfahren beginnen. Weitere Informationen finden Sie unter „Ich bin ein Softwareunternehmen – Wie kann ich die APIs mit meiner Software verbinden?“.

  • Ich bin ein Unternehmen. Kann ich die APIs verwenden?

    Nur wenn Sie ein Software-Paket verwenden, das mit der/den API(s) verbunden worden ist, können Sie die zusätzlichen Funktionalitäten nutzen, die sich aus der API-Verbindung ergeben. Sie müssen daher Kunde eines registrierten Softwareunternehmens sein. Wenn Ihr Unternehmen eine eigene Software hat und diese verbinden möchte, ist das natürlich auch möglich.

    Softwareunternehmen können sich seit Ende Februar 2025 über MyMinfin für die Verbindung der API mit ihrer Software registrieren. Nach erfolgreichen Tests mit diesen Unternehmen werden diese Funktionalitäten ihren Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird aktiv darüber informiert und gleichzeitig gebeten, dem FÖD Finanzen über den dafür vorgesehenen Mechanismus einige Punkte zu genehmigen und zu bestätigen.

    Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir hier eine Liste aller Softwareunternehmen veröffentlichen, mit denen die API-Verbindung erfolgreich hergestellt wurde.

    Sie können sich für weitere Informationen an den Kundendienst Ihres Software-Pakets wenden.

  • Ich bin eine Privatperson. Kann ich die APIs verwenden?

    Zurzeit richten wir uns nur an berufliche Nutzer, wie z. B. Buchprüfer und Unternehmen. Als Bürger können Sie diese derzeit noch nicht verwenden.

Die MyMinfin-API (MMF-API)

  • Was macht die MyMinfin-API?

    Über diese API können die auf MyMinfin verfügbaren Dokumente angezeigt und heruntergeladen werden.

    So kann der (berufliche) Endnutzer für seine eigene Akte und/oder die Akten, auf die er als Bevollmächtigter über das MyMinfin-Portal Zugriff hat, Dokumente direkt in seiner Software einsehen und speichern. Beispielsweise müssen Buchprüfer dank der MMF-API nicht mehr alle Dokumente, die sie für ihre Kunden benötigen, einzeln aus MyMinfin herunterladen.

    Wie dies konkret in dem von Ihnen verwendeten Software-Paket aussehen wird, hängt von dem Softwareunternehmen ab, das die Integration vornimmt. Es kann sich dafür entscheiden, Dokumente direkt in die richtige Akte zu legen, eine Art Übersichtsliste mit Kriterien zu erstellen usw.

    Sie können sich jederzeit für weitere Informationen an den Kundendienst Ihres Software-Pakets wenden.

    Mit dieser API können keine anderen in MyMinfin verfügbaren Handlungen oder Aktionen durchgeführt/automatisiert werden.

    Achtung: Bestimmte Dokumentarten, die internationale Informationen betreffen, können nicht über diese API abgerufen werden

    Einige Dokumentarten, die mit internationalen Informationen in Verbindung stehen, können nicht über unsere API eingesehen oder heruntergeladen werden. Diese ausländischen Informationen unterliegen spezifischen internationalen Gesetzesbestimmungen über Vertraulichkeit und Datensicherheit. Außerdem sind diese Dokumente nicht statisch, was bedeutet, dass sie aus technischen Gründen auch nicht über die MMF-API abgerufen werden können. Die nachstehenden Informationen müssen daher weiterhin manuell und in Echtzeit aus MyMinfin entnommen werden:

    • Einkünfte ausländischer Herkunft (Richtlinie 2011/16/EU)
      Informationen über sechs Einkommenskategorien (Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungsprodukte, Pensionen, Eigentum an einem unbeweglichen Gut und Einkünfte daraus und Lizenzgebühren), die gemäß Artikel 8a der Richtlinie 2011/16/EU automatisch von den EU-Mitgliedstaaten an Belgien übermittelt werden
    • Einkünfte ausländischer Herkunft (CRS)
      finanzielle Informationen über von in Belgien ansässigen Personen im Ausland gehaltenen Konten, die von den Partnerstaaten gemäß einer Rechtsgrundlage, die den Common Reporting Standard (CRS) umsetzt, automatisch an Belgien übermittelt werden
    • Einkünfte ausländischer Herkunft (FATCA)
      finanzielle Informationen über von in Belgien ansässigen Personen in den Vereinigten Staaten gehaltenen Konten, die von den Vereinigten Staaten gemäß dem zwischenstaatlichen Abkommen zwischen Belgien und den Vereinigten Staaten zur Ausführung von FATCA automatisch an Belgien übermittelt werden
    • Einkünfte ausländischer Herkunft (OECD)
      Informationen über verschiedene Einkommenskategorien, die von den Partnerstaaten aufgrund einer gültigen internationalen Rechtsgrundlage automatisch an Belgien übermittelt werden
  • Fragen zur MyMinfin-API?

    Stellen Sie Ihre Fragen über das allgemeine Kontaktformular > „Technische Fragen zu Computer-Anwendungen“.

Die Intervat-API (INT-API)

  • Was macht die Intervat-API?

    Über diese API kann die periodische MwSt.-Erklärung eingereicht werden.

    So können Unternehmen oder ihre Bevollmächtigten periodische MwSt.-Erklärungen direkt aus dem von ihnen verwendeten Softwareprogramm ausfüllen und einreichen. Das Unternehmen oder der Bevollmächtigte muss die Erklärung also nicht mehr jedes Mal direkt in Intervat einreichen.

    Um die Empfangsbestätigung über die API abzurufen, muss das Softwareunternehmen auch die MMF-API integrieren. Tut das Unternehmen dies nicht, muss der Endnutzer die Empfangsbestätigung selbst über Intervat oder MyMinfin abrufen. Für ein optimales Nutzererlebnis müssen daher beide APIs mit der Software verbunden werden.

    Mit dieser API können keine anderen in Intervat verfügbaren Erklärungen oder Aktionen durchgeführt/automatisiert werden. Zunächst ist die INT-API nur für die Einreichung der periodischen MwSt.-Erklärung vorgesehen.

  • Fragen zur Intervat-API?

    Stellen Sie Ihre Fragen über das allgemeine Kontaktformular > „Technische Fragen zu Computer-Anwendungen“.