- Einreichung der Erklärung
- Hilfe zum Inhalt der Erklärung
- Berechnung der Steuer
- Speichern der Erklärung
- Berichtigung der Erklärung
- Anlagen und Erläuterungen
- Überprüfung der Versendung
- Einsichtnahme in die Erklärung nach Versendung
- Teil 2
- Erklärung nicht verfügbar in Tax-on-Web
- Andere Frage?
Zugang zu Ihrer Online-Erklärung
Das äußerste Datum für die Einreichung Ihrer Erklärung über Tax-on-Web (Steuer der natürlichen Personen) ist:
- grundsätzlich: der 19. Juli 2024,
- wenn Sie spezifische Einkünfte haben: der 28. Oktober 2024.
Wie reiche ich meine Erklärung online ein?
- Die vorausgefüllten Daten überprüfen. Falls erforderlich, ändern und/oder ergänzen Sie diese.
- Klicken Sie auf „Bestätigen zum Senden“.
- Überprüfen Sie Ihre Erklärung ein letztes Mal. Vergessen Sie nicht das Feld „Ich verfüge über die erforderlichen Belege“ anzukreuzen.
- Klicken Sie auf „Senden”.
- Achtung: Wenn Sie eine gemeinsame Erklärung einreichen, muss Ihr Partner ebenfalls eine Erklärung senden.
Wo finde ich Hilfe zum Inhalt meiner Erklärung?
- Verwenden Sie die Online-Hilfe in Tax-on-Web, die für einige Codes verfügbar ist.
- um einen Assistenten (Wizard) zu öffnen, der Ihnen hilft, den Code auszufüllen,
- um die Daten Ihrer Steuerkarten einzusehen,
- um auf den Inhalt der Erläuterungsbroschüre zuzugreifen.
- Lesen Sie unsere FAQ.
Sie finden ebenfalls Informationen unter den verschiedenen Rubriken der Webseite: - Wenden Sie sich an Ihr Zentrum Privatpersonen
Eine Frage zu Ihrer Erklärung oder Ihrem Vorschlag der vereinfachten Erklärung? Sie können sich telefonisch an Ihr Zentrum Privatpersonen wenden. - Ziehen Sie einen Wirtschaftsprüfer (oder Steuerberate) hinzu.
Wie erhalte ich meine Steuerberechnung?
Bevor Sie Ihre Erklärung senden: Klicken Sie auf „Ihre Steuer berechnen“ im Menü oben auf der Seite. Achtung, dies ist eine Schätzung. In einigen Fällen kann die endgültige Berechnung Ihrer Steuer, die in Ihrem Steuerbescheid steht (Berechnung) verschieden sein.
Nach Senden Ihrer Erklärung: in Tax-on-Web, unter „Meine Dokumente“, klicken Sie auf die Schaltfläche „Berechnen“ neben Ihrer Erklärung.
Es wird nichts angezeigt? Ihr Browser blockiert wahrscheinlich Pop-ups (Hintergrundfenster). Öffnen Sie das Pop-up über die Meldung, die oben oder unten auf Ihrem Bildschirm erscheint, oder ändern Sie die Parameter Ihres Browsers.
In einigen speziellen Fällen können wir den Betrag Ihrer Steuer derzeit nicht berechnen. Dies hat keinen Einfluss auf Ihre Erklärung: Sie können sie sofort senden. Die Berechnung Ihrer Steuer wird demnächst in Tax-on-Web verfügbar sein.
Kann ich meine Erklärung vor dem Senden speichern?
Ja. Sie können Ihre Erklärung speichern und später so oft wie nötig wieder neu öffnen.
Achtung: wenn Ihre Erklärung fertig ist, vergessen Sie nicht, auf „Bestätigen zum Senden“ und dann auf „Senden“ zu klicken, um uns Ihre Erklärung zu senden.
Reichen Sie eine gemeinsame Erklärung ein? Wenn Ihr Partner die Erklärung sendet und Sie sie ändern und dann senden, muss sich Ihr Partner erneut anmelden, die Erklärung öffnen und auf „Senden“ klicken.
Kann ich meine Erklärung korrigieren?
Sie haben Ihre Erklärung eingereicht, stellen aber fest, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist oder dass Sie vergessen haben, eine Angabe einzutragen?
Bis zum 19. Juli 2024
Sie haben Ihre Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web), über einen Mitarbeiter des FÖD Finanzen oder über einen Buchprüfer eingereicht.
Sie können Ihre Erklärung selbst (nur einmal) über Tax-on-Web berichtigen.
Vergessen Sie nicht, auf „Bestätigen zum Senden“ und dann auf „Senden“ zu klicken, um uns Ihre berichtigte Erklärung zukommen zu lassen.
Sie reichen eine gemeinsame Erklärung ein? Ihr Partner muss sich ebenfalls erneut anmelden, die Erklärung öffnen und auf „Senden“ klicken.
Haben Sie bereits Anlagen beigefügt? Diese werden gespeichert. Bei Bedarf können Sie weitere Anlagen hinzufügen.
Sie können Teil 2 der Erklärung hinzufügen oder löschen.
Wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihr Veranlagungsamt (Zentrum Privatpersonen).
Sie haben Ihre Erklärung per Post gesandt.
Rufen Sie bitte Ihr Zentrum Privatpersonen an.
Sie möchten zusätzliche Anlagen zu Ihrer Steuererklärung hochladen? Fragen Sie die Berichtigung Ihrer Erklärung über folgendes Kontaktformular an (wählen Sie als Gegenstand „Alle steuerlichen Fragen und Fragen zur Zahlung und Erstattung“, anschließend „Steuer der natürlichen Personen“).
Nach dem 19. Juli 2024
Es ist nicht mehr möglich, Ihre Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) zu berichtigen.
Rufen Sie bitte Ihr Zentrum Privatpersonen an.
Sie möchten zusätzliche Anlagen zu Ihrer Steuererklärung hochladen? Fragen Sie die Berichtigung Ihrer Erklärung über folgendes Kontaktformular an (wählen Sie als Gegenstand „Alle steuerlichen Fragen und Fragen zur Zahlung und Erstattung“, anschließend „Steuer der natürlichen Personen“).
Muss ich Anlagen oder Anmerkungen beifügen? Wie vorgehen?
Sie können Ihrer Erklärung Anlagen beifügen. Dies ist nicht verpflichtend, wird jedoch für bestimmte Belege empfohlen. Weitere Informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre.
Sie müssen Ihre Belege jedoch aufbewahren und diese vorlegen, wenn Ihr Veranlagungsamt danach fragt.
Die Rubriken der Erklärung, für die es möglich ist, eine Anlage beizufügen, sind mit einem gekennzeichnet. Klicken Sie auf dieses Icon um die Anlage beizufügen.
Sie müssen Ihre Anlagen in PDF-Format senden. Die Größe pro Datei ist auf 2 MB begrenzt. Die gesamte Größe für alle Dateien ist auf 10 MB begrenzt.
Sie können Ihrer Erklärung außerdem Anmerkungen hinzufügen. Die Rubriken der Erklärung, für die es möglich ist, eine Anmerkung beizufügen, sind mit einem gekennzeichnet.
Diese Anmerkungen dürfen nur Text enthalten (also keine Bilder, keine Tabellen usw.).
Wie kann ich sicher sein, ob meine Erklärung gesendet wurde?
Nach Senden der Erklärung (von beiden Partnern im Fall einer gemeinsamen Erklärung) erscheint sofort eine Bestätigung der Hinterlegung auf dem Bildschirm.
Ihre Erklärung ist dann verfügbar in MyMinfin unter „Meine Erklärung / Mein Vorschlag der vereinfachten Erklärung“ und unter „Meine Dokumente“.
Kann ich meine Erklärung nach Versendung einsehen?
Ja. Ihre Erklärung ist verfügbar in MyMinfin , unter „Meine Erklärung / Mein Vorschlag der vereinfachten Erklärung“ und unter „Meine Dokumente“.
Was ist Teil 2 der Erklärung?
Teil 2 muss nur ausgefüllt werden von:
- Selbstständigen,
- Unternehmensleitern,
- Personen, die Einkünfte bezogen haben, die nicht in Teil 1 erklärt werden können, d. h. „verschiedene Einkünfte“ (andere als Unterhaltsleistungen).
Sie möchten Ihrer Erklärung Teil 2 hinzufügen? Melden Sie sich in MyMinfin an und rufen Sie Ihre Erklärung auf. Von Ihrer TaxBox aus klicken Sie auf:
- „Ausfüllen“, um Ihre Erklärung zu öffnen,
- „Ich möchte andere Angaben hinzufügen“ unten auf dem Bildschirm, dann
- „Teil 2 hinzufügen“ im Hauptmenü der Erklärung.
Sie können auch einen Teil 2 hinzufügen, nachdem Sie Ihre Erklärung gesendet haben (siehe „Berichtigung“)
Was tun, wenn meine Erklärung nicht in Tax-on-Web verfügbar ist?
- Sind Sie ein Gebietsfremder? Sehen Sie sich die FAQ zur Einreichung Ihrer Steuererklärung an.
- Haben Sie Belgien letztes Jahr oder dieses Jahr verlassen und wohnen jetzt im Ausland? Sie müssen spätestens 3 Monate nach Ihrem Weggang eine „Sondererklärung“ auf Papier einreichen. Wenden Sie sich an Ihr Veranlagungsamt, um die „Sondererklärung“ zu erhalten.
- Befinden Sie sich in keinem der beiden Fälle? Kontaktieren Sie Ihr Veranlagungsamt, indem Sie Ihre Nummer des Nationalregisters vermerken.
Andere Frage?
Konsultieren Sie die häufig gestellten Fragen oder kontaktieren Sie das Contact Center.