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Wie können die verschiedenen Arten von Erklärungen über Intervat korrigiert werden?

In der Regel müssen Sie eine neue Erklärung einreichen, die die ursprüngliche Erklärung ersetzt, indem Sie:

Sie können nur ordnungsgemäß eingereichte Erklärungen berichtigen, die den Status „Erfolg“ haben (siehe „Eine Erklärung einreichen“).

Die Art der Erklärung bestimmt:

  • die möglichen Korrekturen,
  • die Frist für die Berichtigung der Erklärung,
  • das Einreichungsverfahren,
  • die Referenznummer, die zur Identifizierung der Erklärung, die Sie berichtigen möchten, erforderlich ist.
Art der Erklärung Fristen für die Berichtigung über Intervat Referenznummer der zu berichtigenden Erklärung
Call-off-stock-Erklärung (COS) 18 Monate nach der ursprünglichen Einreichung Intervat-Referenznummer
Erklärung neue Beförderungsmittel (NeuFz) 18 Monate nach der ursprünglichen Einreichung Intervat-Referenznummer
Innergemeinschaftliche Liste (IGL) 18 Monate nach der ursprünglichen Einreichung Intervat-Referenznummer
Kundenliste 2 Jahre nach dem betreffenden Zeitraum Intervat-Referenznummer
Kurator-Erklärung 18 Monate nach der ursprünglichen Einreichung Intervat-Referenznummer
MOSS-Erklärung 3 Jahre nach der ursprünglichen Einreichung -
OSS-Erklärung 3 Jahre nach der ursprünglichen Einreichung -
Periodische Erklärung 18 Monate nach der ursprünglichen Einreichung Intervat-Referenznummer
Pro-rata 18 Monate nach der ursprünglichen Einreichung Intervat-Referenznummer
Sondererklärung 18 Monate nach der ursprünglichen Einreichung Intervat-Referenznummer
VAT-Refund-Antrag 30. September des Jahres nach dem Jahr der Umsätze * Globale Referenznummer

* Für die Niederlande: 31. Dezember des 5. Jahres nach dem Jahr der Umsätze 

Welche bereits erklärten Angaben kann ich korrigieren?

  • Allgemeine Regel

    Bei Erklärungen, die nicht in dieser FAQ aufgeführt sind, können Sie alle Informationen außer dem Erklärungszeitraum korrigieren.

  • Innergemeinschaftliche Liste – Call-off-stock – Erklärung neue Beförderungsmittel

    Sie können Verrichtungen in einer späteren Erklärung ändern oder hinzufügen, indem Sie ein Berichtigungselement hinzufügen.

    Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Eine Erklärung einreichen“.

  • Kundenliste

    Sie können mehrere verschiedene Kundenlisten für denselben Zeitraum einreichen.

    Wenn Sie sie zusammenlegen möchten, geben Sie dies bitte im Abschnitt „Kommentar“ an. Wenn Sie dies nicht mitgeteilt haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu klären, welche der Listen beibehalten werden soll oder ob Sie sie zusammenlegen möchten.

  • VAT Refund

    In VAT-Refund-Erklärungen können Sie nur Folgendes korrigieren:

    • Ihre persönlichen Angaben (E-Mail-Adresse, Kontonummer usw.),
    • das/die beigefügte(n) Dokument(e),
    • ein Element, das ausdrücklich von einem Mitgliedstaat der Erstattung angefragt wurde. Beispiel:
      • einen Tätigkeitscode ändern
      • ein Dokument hinzufügen

    Fehlerhafte Beträge sowie fehlende Kauf- oder Importdokumente

    Wenn Sie in Ihrer vierteljährlichen VAT-Refund-Erklärung Kauf- oder Importdokumente vergessen haben, müssen Sie diese in Ihrer jährlichen Erklärung nachreichen.

    Sie können ein Dokument oder Beträge aus einer bereits eingereichten (vierteljährlichen oder jährlichen) Erklärung nur dann hinzufügen/ändern/löschen, wenn der Mitgliedstaat:

    • Sie ausdrücklich dazu auffordert oder
    • Ihren Antrag noch nicht bearbeitet hat.

    Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor: 

    1. Geben Sie Ihren ursprünglichen VAT-Refund-Antrag erneut ein, indem Sie alle Beträge auf „0,00“ setzen.Geben Sie in dem Feld „Berichtigung eines vorherigen Dokuments“ die Referenznummer der zu berichtigenden Erklärung an.

      correction d’un document préalable : référence de la déclaration à corriger

    2. Stellen Sie einen neuen VAT-Refund-Antrag.
      Lassen Sie das Feld „Berichtigung eines vorherigen Dokuments“ leer, da Sie nicht die Referenznummer des ursprünglichen VAT-Refund-Antrags verwenden sollten.

    Keine Berichtigung für einen VAT-Refund-Antrag möglich, der für Frankreich bestimmt ist 

    Frankreich akzeptiert keine Berichtigungen von VAT-Refund-Erklärungen. Sie müssen sich an die zuständige französische Dienststelle wenden, um Ihre Situation zu erläutern. Die Kontaktdaten finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie vom Mitgliedstaat der Erstattung nach Einreichung Ihrer Erklärung über Intervat erhalten haben.

    Kontaktdaten der Mitgliedstaaten

    Die Kontaktdaten der einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie in dem Leitfaden „VAT refunds – contact points of the competent national authorities“ auf der Website der Europäischen Kommission.

  • OSS-Erklärung

    Eine bereits eingereichte OSS-Erklärung brauchen Sie nicht zu korrigieren. Sie müssen lediglich die Verrichtungen in der Registerkarte „Korrekturen“ ändern oder hinzufügen, wenn Sie eine spätere Erklärung einreichen.

    Weitere Informationen zur Einreichung einer OSS-Erklärung.

  • MOSS-Erklärung

    Korrigieren Sie die MOSS-Erklärung direkt, indem Sie die gewünschten Änderungen vornehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an moss@minfin.fed.be.

Wie korrigiere ich eine bereits eingereichte Erklärung?

  • Per XML-Datei

    Die XML-Datei kann eine oder mehrere Erklärungen derselben Art enthalten, die alle korrekten Informationen für den betreffenden Zeitraum enthält/enthalten.

    Für jede Erklärung, die Sie korrigieren möchten, muss Ihre XML-Datei das Tag enthalten, das angibt, dass es sich um eine Korrektur handelt, sowie die Referenznummer der zu korrigierenden Erklärung. Das Tag hängt von der Art der Erklärung ab, die Sie korrigieren möchten.

    Beispiele:

    • Kundenliste
      <ReplacedClientListing>1-0000000000-202000</ReplacedClientListing>
    • VAT-Refund
      <GlobalVatRefundReference>BE2021000000000000</GlobalVatRefundReference>

    Sobald die XML-Datei angepasst wurde, ist das Einreichungsverfahren dasselbe wie bei einer klassischen Erklärung per XML-Datei.  Weitere Informationen zur Einreichung der verschiedenen Erklärungen

    „In Ansicht laden”

    Wenn Sie eine Erklärung in einer XML-Datei gespeichert haben, können Sie diese Option verwenden, wenn Sie die Einreichung per Bildschirm fortsetzen möchten. Diese Option ist nur dann möglich, wenn die XML-Datei nur eine einzige Erklärung enthält. 

    Sobald Sie die Referenznummer der zu berichtigenden Erklärung haben, klicken Sie auf „Dashboard“.

    In „Erklärung per Datei“:

    • Laden Sie die Datei hoch.
    • Aktivieren Sie „In Ansicht laden”.
    • Klicken Sie auf „Weiter”.

    déclaration par fichier : charger le fichier et cocher la case recharger les données dans les écrans

    Geben Sie in „Berichtigung eines vorherigen Dokuments“ die Referenznummer der Erklärung an, die Sie berichtigen möchten.

    correction d’un document préalable : référence de la déclaration à corriger

    Das übrige Verfahren ist dasselbe wie bei der Einreichung einer Standarderklärung per Bildschirm.
    Weitere Informationen zur Einreichung der verschiedenen Erklärungen.

  • Über Bildschirm

    Vom Dashboard aus können Sie die folgenden Arten von Erklärungen leichter per Bildschirm berichtigen:

    • eine periodische Erklärung,
    • eine innergemeinschaftliche Liste,
    • eine Erklärung von neuen Beförderungsmitteln (NeuFz),
    • eine Sondererklärung (629),
    • eine Kurator-Erklärung.

    Wählen Sie die Art der Erklärung aus, die Sie berichtigen möchten.

    Kreuzen Sie das Feld „Ich möchte eine „korrigierende“ Steuererklärung einführen“ an.

    Wählen Sie den Zeitraum der zu berichtigenden Erklärung aus. Die Wahl des Zeitraums ist je nach Art der ausgewählten Erklärung (und eventuell Ihrer Regelung) unterschiedlich.

    Sie können nur Erklärungen mit dem Status „Erfolg“ berichtigen. Wenn dies für diesen Zeitraum nicht zutrifft, bleibt die Schaltfläche „Weiter“ inaktiv.

    Im folgenden Schritt sind die Referenznummer und der Zeitraum vorausgefüllt.

    Das übrige Verfahren ist dasselbe wie bei der standardmäßigen Einreichung einer Erklärung per Bildschirm. Weitere Informationen zur Einreichung der verschiedenen Erklärungen.

  • Ausgehend von der ursprünglich eingereichten Erklärung

    Sie können die ursprüngliche Erklärung zurückholen, um die erklärten Daten erneut in die Ansicht zu laden. Diese Option ist sowohl für die Berichtigung einer per Bildschirm als auch einer per Datei eingereichten Erklärung möglich.

    Sobald Sie die Referenznummer der zu berichtigenden Erklärung haben, klicken Sie auf „Dashboard“.

    Von einer per Bildschirm eingereichten Erklärung ausgehen

    Suchen Sie unter „Meine Sendungen“ die Erklärung, die Sie berichtigen möchten, und klicken Sie auf  icône copier , um die Daten erneut in die Ansicht zu laden.

    mes envois : repartir de la déclaration déposée par écran en cliquant sur l’icône copier
     

    Von einer per Datei eingereichten Erklärung ausgehen

    Suchen Sie unter „Meine Sendungen“ die Datei, die Sie berichtigen möchten, und klicken Sie auf icône dossier.

    mes envois : rechercher la déclaration déposée par fichier en cliquant sur l’icône dossier

    Die Erklärung(en) wird/werden unter „Meine Erklärungen“ angezeigt. Suchen Sie gegebenenfalls die Erklärung, die Sie berichtigen möchten, und klicken Sie auf  icône copier, um die Daten erneut in die Ansicht zu laden.

    mes déclarations : repartir de la déclaration déposée par fichier en cliquant sur l’icône copier

    Geben Sie die Referenznummer in „Berichtigung eines vorherigen Dokuments“ an.

    correction d’un document préalable : référence de la déclaration à corriger

    Das übrige Verfahren ist dasselbe wie bei der Einreichung einer klassischen Erklärung.
    Weitere Informationen zur Einreichung der verschiedenen Erklärungen.