Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anmeldeverfahren für Bevollmächtigte (mit elektronischer MwSt.-Vollmacht)

  1. „Digitaler Schlüssel“: Wählen Sie Ihre Identifizierungsmethode:

    • entweder mit einem e-ID-Kartenleser (Sie benötigen Ihren Personalausweis, Ihren PIN-Code und einen Kartenleser)
    • oder über itsme® (wenn Sie die itsme®-App auf Ihr Smartphone geladen haben)

     
  2. „Art der Identifizierung“: Wählen Sie „im Namen eines Unternehmens“.



    Anmerkung: Sie können auch „im eigenen Namen“ wählen. Dann haben jedoch nur Sie Zugang zur Empfangsbestätigung in Intervat. Der gesetzliche Vertreter des Unternehmens (für das die Erklärungen hinterlegt werden) kann sie nur über MyMinfin einsehen.
    Wir empfehlen Ihnen also,  „im Namen eines Unternehmens“ zu wählen, außer wenn Sie eine leere Erklärung über das beschleunigte Verfahren hinterlegen möchten.
     
  3. „Kontext“: Wählen Sie „Für andere Unternehmen eine Erklärung eingeben (für die Sie Bevollmächtigter sind)“


     
  4. Sie sind bei Intervat angemeldet

    Folgende Nachricht erscheint in der Kopfleiste von Intervat:  „Ich bin als Bevollmächtigter eingeloggt“ .
     
  5. Wählen Sie die Vollmacht

    • Die verschiedenen Vollmachten finden Sie in Ihrem „Dashboard“.

    • Wählen Sie die Vollmacht, indem Sie das Symbol icône pour sélectionner le mandat correspondant. anklicken. Anschließend können Sie die Art der Erklärung wählen, die Sie hinterlegen möchten (zum Beispiel „Kundenliste“).



      Klicken Sie auf „Weiter“, um die Erklärung „über Bildschirm“ für die gewählte Einheit zu hinterlegen.
       
    • Wenn Sie „über Bildschirm“ hinterlegen, dürfen Sie den Teil „Bevollmächtigter“ nicht ausfüllen.

    • Wenn Sie „per (XML)-Datei“ hinterlegen, müssen die Tags <ns2 :Reprensetative> und </ns2 :Representative> im Schema sein.

      Achtung: Die XML-Dateien dürfen nur Erklärungen von Steuerpflichtigen enthalten, für die Sie über eine elektronische MwSt.-Vollmacht verfügen.

      Auch wenn die XML-Datei nur eine Erklärung enthält, für die Sie nicht bevollmächtigt sind, wird die vollständige Datei automatisch abgelehnt. Sie können dann also keine Erklärung zu dieser Datei hinterlegen.