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461-470 von 492 Ergebnissen zurückgegebenReichen Sie Ihre MwSt-Kundenliste so bald wie möglich ein!
Wenn Sie Ihre Kundenliste für das Jahr 2018 noch nicht eingereicht haben vor 31. März 2019, machen Sie es so bald wie möglich. Wenn Sie Ihre Liste nicht einreichen, müssen Sie eine Geldbuße von 50 bis 3.000 Euro zahlen.
Vorbereitung auf den Brexit
Vorbereitung auf den Brexit: Kommission intensiviert Informationskampagne zur Vorbereitung von EU-Unte
Infothek am Mittwoch, 13. Februar 2019 geschlossen.
Die Infothek (Gebäude North Galaxy - Brüssel) ist am Mittwoch, 13. Februar ausnahmsweise geschlossen.
Danke für Ihr Verständnis.
Infothek
Generalverwaltung Strategische Expertise und Unterstützung
Zusammenfassende MwSt.-Erklärungen, die für den 31. Januar 2019 einzureichen sind
Die nächste Frist für die Einreichung der zusammenfassenden MwSt.-Erklärung ist der 31. Januar 2019. Sie können sie einfach elektronisch über die Intervat-Anwendung einreichen.
Infothek am Montag, 10. Dezember 2018, um 14.30 Uhr geschlossen
Die Infothek (Gebäude North Galaxy - Brüssel) ist am Montag, 10. Dezember, um 14.30 Uhr ausnahmsweise geschlossen.
Danke für Ihr Verständnis.
Gebietsfremde: füllen sie ihre Steuererklärung ab sofort In Tax-on-web aus
Tax-on-Web und Versand der Erklärungen auf Papier
Anwendung des normalen MwSt.-Satzes von 21 % für juristischen Beistand und Gerichtskostenhilfe - Verschiebung auf 01.09.2018
Pro deo-Dienstleistungen, die von Rechtsanwälten im Rahmen des juristischen Beistands und von Gerichtsvollziehern im Rahmen von Gerichtskostenhilfe erbracht werden, unterliegen derzeit der MwSt. zum Satz von 0 %.
Infothek am Donnerstag, 6. September geschlossen ab 12 Uhr
Die Infothek (Gebäude North Galaxy - Brüssel) ist am Donnerstag, 6. September ab 12 Uhr ausnahmsweise geschlossen.
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Äußerstes Abgabedatum der Erklärungen fûr „pauschalierende Steuerpflichtige“
Äußerstes Abgabedatum für die Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen für „pauschalierende Steuerpflichtige“ ist Donnerstag, der 13. Dezember 2018, sowohl für Erklärungen auf Papier als für Online-Erklärungen über Tax-on-web.
Sie reichen Ihre Erklärung über einen Bevollmächtigten (Buchhalter...) ein? Aktivieren Sie Ihre Vollmacht vor dem 31. August 2018.
Ein Buchhalter oder Buchhalter-Fiskalist usw. kann Ihre Steuererklärung rechtzeitig bis zum 25. Oktober 2018 einreichen. Dazu benötigt er eine Vollmacht.
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