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1-10 von 73 Ergebnissen zurückgegebenGüter zur Bekämpfung von Covid-19: Verlängerung der Befreiung von Einfuhrabgaben und MwSt. bei der Einfuhr bis zum 31. Dezember 2022
Die Einfuhr von Gütern zur Bekämpfung von Covid-19 ist bis zum 31. Dezember 2022 von Einfuhrabgaben und MwSt. bei der Einfuhr befreit (1).
Güter zur Bekämpfung von Covid-19: Verlängerung der Befreiung von Einfuhrabgaben und MwSt. bei der Einfuhr bis zum 30. Juni 2022
Die Einfuhr von Gütern zur Bekämpfung von Covid-19 ist bis zum 30. Juni 2022 von Einfuhrabgaben und MwSt. bei der Einfuhr befreit (1).
Coronavirus - Frisöre: anpassung der Berechnung der MwSt.-Pauschale für das 3. Quartal 2021
Folgende Steuerpflichtige können Anpassungen bei der Berechnung des Pauschalbetrags in Anspruch nehmen, um ihren Umsatz an die Coronavirus-Krise anzupassen:
Herrenfriseure, Damenfriseure, Herren- und Damenfriseure (F05)
Unterzeichnung eines neuen Zusatzvertrags zwischen Belgien und Luxemburg
Die Minister der Finanzen von Belgien und Luxemburg, Herr Van Peteghem und Herr Gramegna, haben am 31.
COVID-19-Unterstützungsmaßnahme: Zahlungsplan von 12 bis 24, 36 oder 50 Monate für Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten
Wenngleich die Konjunktur sich allmählich zu erholen scheint, hat die Gesundheitskrise sich offensichtlich stark auf die Tätigkeit vieler Unternehmen ausgewirkt.
Coronavirus - Frisöre: anpassung der Berechnung der MwSt.-Pauschale für das 2. Quartal 2021
Folgende Steuerpflichtige können Anpassungen bei der Berechnung des Pauschalbetrags in Anspruch nehmen, um ihren Umsatz an die Coronavirus-Krise anzupassen:
Herrenfriseure, Damenfriseure, Herren- und Damenfriseure (F05)
Mundmasken und hydroalkoholische Gele – ermäßigter MwSt.-Satz in Höhe von 6 %: Verlängerung bis zum 30. September 2021
Die befristete Maßnahme sah einen ermäßigten MwSt.-Satz für Mundmasken und hydroalkoholische Gele bis zum 30. Juni 2021 vor.
Auswirkungen der zeitweiligen Senkung des MwSt.-Satzes im Horeca-Sektor im Jahr 2021 für die Pauschalsteuerpflichtigen
Wie in den News vom 27. April 2021 angekündigt, gilt der ermäßigte MwSt.-Satz in Höhe von 6 % zeitweilig vom 8. Mai 2021 bis zum 30. September 2021 für Restaurant- und Cateringdienstleistungen:
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