Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.
Actueel
rssEs werden 98 Ergebnisse basierend auf den Suchkriterien
1-10 von 98 Ergebnissen zurückgegebenMehrwertsteuerabzug gemäß dem allgemeinen Pro-rata-Satz oder der tatsächlichen Zuordnung - Toleranz für das Jahr 2024
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Misch-Steuerpflichtige, die die MwSt.
Mehrwertsteuerpflichtiger? Reichen sie ihre kundenliste 2023 vor dem 31. März 2024 ein
Wenn Sie verpflichtet sind, periodische Mehrwertsteuererklärungen einzureichen, müssen Sie die jährliche Liste der mehrwertsteuerpflichtigen Kunden
Pauschalregelung Gastwirte und Gastwirte mit geringem Umsatz – MwSt.-Erklärung des ersten Quartals 2024
Gastwirte und Gastwirte mit geringem Umsatz (F04 – F24), die die Pauschalregelung anwenden, müssen für die Berechnung der Mehrwertsteuer die Koeffizienten und Zahlen verw
Erneuter Versand der MwSt.-Kontoauszüge an alle Mehrwertsteuerpflichtigen ab Februar 2024
Ab Februar 2024 erhalten alle Mehrwertsteuerpflichtigen erneut MwSt.-Kontoauszüge. Die Entscheidung vom 5. Mai 2023, die MwSt.-Kontoauszüge nur in manchen Situationen zu erstellen, gilt also nicht mehr.
Beschreibungen der verschiedenen Vollmachten des FÖD Finanzen
Beauftragen Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten beim FÖD Finanzen einen Buchprüfer oder einen anderen Dienstleister? Diese benötigen eine Vollmacht, um in Ihrem Namen oder im Namen Ihres Unternehmens zu handeln.
Konkursverwalter: Erinnerung an die Erklärungs- und Zahlungspflichten in Sachen MwSt.
Sie sind Konkursverwalter? Der Konkursverwalter tritt an die Stelle des steuerpflichtigen Konkursschuldners und muss die MwSt.-Pflichten erfüllen, die der steuerpflichtige Konkursschuldner normalerweise selbst erfüllt hätte.
Erklärungen zur Steuer der natürlichen Personen (spezifische Einkünfte) – MwSt.-Erklärungen: Fristverlängerungen
Das äußerste Datum für die Einreichung eines Teils der Erklärungen zur Steuer der natürlichen Personen war ursprünglich der 18. Oktober 2023. Das äußerste Datum für die Einreichung in Sachen MwSt. war auf den 20. Oktober 2023 festgelegt.
Inhaber einer autowerkstatt, karosseriereparateure, fahrzeugeinzelhändler: mwst.-bescheinigung für die erneuerung der „händlerkennzeichen“ ab dem 1. Oktober 2023
Zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 29. Februar 2024 können Sie eine MwSt.-Bescheinigung beantragen, um Ihre „Händlerkennzeichen“ zu erneuern.
Zur Erinnerung:
Fristverlängerungen für Mehrwertsteuerpflichtige - Sommerferien 2023
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen wird der FÖD Finanzen den Mehrwertsteuerpflichtigen während der Sommerferien 2023 Erleichterungen gewähren. Es handelt sich um eine Lockerung der Fristen für die Einreichung der Erklärungen und der innergemeinschaftlichen Listen.
MwSt. - Änderungen für die Kontoauszüge
Update 12.02.2024: Ab Februar 2024 erhalten alle Mehrwertsteuerpflichtigen erneut MwSt.-Kontoauszüge.
Seiten
- 1
- 2
- 3
- …
- next
- letzte Seite »