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1-10 von 13 Ergebnissen zurückgegebenBeschreibungen der verschiedenen Vollmachten des FÖD Finanzen
Beauftragen Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten beim FÖD Finanzen einen Buchprüfer oder einen anderen Dienstleister? Diese benötigen eine Vollmacht, um in Ihrem Namen oder im Namen Ihres Unternehmens zu handeln.
Erinnerung: Energiekrise - Allgemeiner Zahlungsaufschub für die Steuer der natürlichen Personen, Gesellschaftssteuer, Steuer der Gebietsfremden und Steuer der juristischen Personen (Steuerjahr 2022)
Infolge der Energiekrise hat die Föderalregierung Maßnahmen ergriffen, um Bürger und Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Eine dieser Maßnahmen ist der allgemeine Aufschub aller Zahlungen für das Steuerjahr 2022 der:
Schnellere Erstattung der GSt. - StjP - StGF/G? Reichen Sie Ihre Erklärung spätestens am 15. September 2022 ein
Das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärungen zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen und zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften für das Steuerjahr 2022 mit den Bilanzstichtagen vom 31. Dez
Kontrollbericht auch für Bevollmächtigte in MyMinfin verfügbar
Seit dem 8. Januar 2021 können Steuerpflichtige, die kontrolliert wurden, den Kontrollbericht in ihrer persönlichen Akte in MyMinfin einsehen.
Steuerermäßigung bei einem Verzicht auf Miete
Haben Sie als Vermieter Mieter,
die sich dazu gezwungen sahen, ihr Unternehmen wegen der Corona-Maßnahmen zu schließen,
und zwar für mindestens einen Tag in jedem der Monate, für die die Ermäßigung beantragt wird?
Coronavirus – Verlängerung von Maßnahmen und Vorbereitung neuer Unterstützungsmaßnahmen
Der Minister der Finanzen bereitet derzeit die Verlängerung bestimmter Maßnahmen und die Einführung neuer Maßnahmen vor:
Erklärung zur Gesellschaftssteuer/Steuer der Gebietsfremden - Gesellschaften: Änderung des Formulars 275 U (Investitionsabzug)
Die Regelung für den Investitionsabzug (IA) wurde infolge des Gesetzes vom 15. Juli 2020 („Corona III“) geändert:
Steuerfreie Rücklage zur Stärkung der Zahlungsfähigkeit und des Eigenkapitals infolge der COVID-19-Pandemie
Gemäß Art. 19septies/1 § 1 EStGB 92 kann eine Gesellschaft für Stj. 2019, 2020 oder 2021, das sich auf ein Geschäftsjahr bezieht, das während des Zeitraums vom 13. März 2019 bis 31.