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Sie reichen Ihre Erklärung über einen Bevollmächtigten (Buchhalter...) ein? Aktivieren Sie Ihre Vollmacht vor dem 31. August 2018.

Ein Buchhalter oder Buchhalter-Fiskalist usw. kann Ihre Steuererklärung rechtzeitig bis zum 25. Oktober 2018 einreichen. Dazu benötigt er eine Vollmacht.