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1-8 von 8 Ergebnissen zurückgegebenBescheinigungen für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 geleistet wurde – Elektronische Einreichung – Fristverlängerung
Wenn Sie Kinderbetreuungsaktivitäten organisieren, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung geben, müssen Sie den Eltern eine Bescheinigung ausstellen und die Angaben der Bescheinigung an den FÖD Finanzen übermitteln.
Bescheinigungen für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 geleistet wurde - Nationalregisternummer
Wenn Sie oder Ihre Einrichtung Kinderbetreuungsaktivitäten organisieren, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung geben, müssen Sie den Eltern eine Bescheinigung ausstellen und die Angaben an den FÖD Finanzen weiterleiten.
Öffentlicher Sektor - neue Regel für die Steuerbefreiung bestimmter Überstunden, die in den Jahren 2020 und 2021 geleistet wurden
Steuerbefreiung für die Steuerpflichtigen
Bei unvorhergesehenen Umständen, die ein dringendes Handeln erfordern, können im öffentlichen Sektor geleistete Überstunden entlohnt werden (anstelle von Ausgleichsruhe).
Öffentlicher Sektor - neue Regel für die Steuerbefreiung bestimmter Überstunden, die in den Jahren 2020 und 2021 geleistet wurden
Bei unvorhergesehenen Umständen, die ein dringendes Handeln erfordern, können im öffentlichen Sektor geleistete Überstunden entlohnt werden (anstelle von Ausgleichsruhe).
Kfz-Umweltsteuer
Um die Umweltverträglichkeit unseres Unternehmensfuhrparks voranzubringen, wurde das Kfz-Steuerwesen angepasst.
Heimladesäule für Elektroautos
Berichtigung von zu Unrecht gewährten Steuerermäßigungen wegen Behinderung oder Invalidität
Menschen mit einer Behinderung oder Invalidität haben in bestimmten Fällen Anrecht auf einen Steuervorteil. Die Daten zu diesen Vorteilen sind in MyMinfin (Tax-on-Web) und im Vorschlag der vereinfachten Erklärung bereits vorausgefüllt.
Coronavirus – Verlängerung von Maßnahmen und Vorbereitung neuer Unterstützungsmaßnahmen
Der Minister der Finanzen bereitet derzeit die Verlängerung bestimmter Maßnahmen und die Einführung neuer Maßnahmen vor:
Antrag auf Befreiung für künftige berufliche Verluste („Carry-back“)
Im Falle von Verlusten im Jahr 2020 infolge der Coronavirus-Krise können im Jahr 2019 erzielte Gewinne oder Profite für Steuerjahr 2020 in Höhe dieser Verluste befreit werden.
Sie können diese Befreiung nicht beantragen: