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Inhaber einer autowerkstatt, karosseriereparateure, fahrzeugeinzelhändler: mwst.-bescheinigung für die erneuerung der „händlerkennzeichen“ ab dem 1. Oktober 2023

Zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 29. Februar 2024 können Sie eine MwSt.-Bescheinigung beantragen, um Ihre „Händlerkennzeichen“ zu erneuern. Zur Erinnerung: