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Anrecht auf Unterhaltsvorschuss: der Grenzbetrag der Nettoeinkünfte wird auf 2.200 Euro erhöht

Seit 1. Januar 2020 beläuft sich der gesetzliche Grenzbetrag, um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, auf 2.200 Euro (statt 1.800 Euro).

SCHLIEßUNG UNSERER BÜROS AM DONNERSTAG 15. UND FREITAG 16. AUGUST 2019

Unser Contact Center, unsere Büros und unsere Infozentren sind am Donnerstag, den 15. und Freitag, den 16. August 2019 geschlossen.