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Äußerstes Abgabedatum der Erklärungen für „pauschalierende Steuerpflichtige"

Datum:

Äußerstes Abgabedatum für die Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen für „pauschalierende Steuerpflichtige“ ist Dienstag, der20. Dezember 2022, sowohl für Erklärungen auf Papier als für Online-Erklärungen über MyMinfin (Tax-on-web). 

Die Bevollmächtigten von Landwirten (gewöhnliche Kulturen und Sonderkulturen) verfügen für die Hinterlegung einer Online-Erklärung viaMyMinfin (Tax-on-web)automatisch über eine Zusatzfrist bis Montag,16. Januar 2023einschließlich (keine Zusatzfrist für Erklärungen auf Papier).